Feststellanlagen – für Ihre Sicherheit!
Bei genügender Zufuhr von Sauerstoff können sich Brände in größeren Gebäuden rasch ausbreiten. Mensch und Tier geraten in Gefahr und auch der Schaden an der Immobilie selbst erhöht sich, wenn weitere Gebäudebereiche durch den Flammenfraß in Mitleidenschaft gezogen werden. Deswegen werden große Wohn- oder Geschäftsgebäude meist in klar ausgewiesene Brandabschnitte unterteilt. Die Begründung dafür ist, ein Feuer keinen größeren Spielraum zu geben. Festgehalten und definiert ist dieses Vorgehen in speziellen DIN-Normen und Vorschriften.
Die zugänglichen Verbindungen zwischen den einzelnen Brandabschnitten werden durch Feuerschutz-und Brandtüren abgesichert. Alle Türen und Verbindungsabschnitte müssen bei Ausbruch eines Brandes ausnahmslos verschlossen sein, um dem Brand den Sauerstoff zu entziehen. Für die Belüftung, einen Materialtransport und weitere Nutzungszwecke kann es allerdings erforderlich sein, dass diese Türen für eine bestimmte Dauer offen stehen müssen. Das Arretieren oder anderweitig feste Verkeilen ist jedoch gesetzlich verboten. Im Falle eines Brandes ist es regelmäßig nicht mehr möglich, dass eine Person diese Tür noch von Hand abschließt. Deshalb gibt es Feststellanlagen, die den automatischen Verschluss der Türen sicherstellen.
Was man unter einer Feststellanlage versteht
Feststellanlagen setzen sich in aller Regel aus vier Segmenten zusammen. Zu diesen gehören: Ein Haftmagnet, ein Rauchmelder (Rauchschalter), eine Zentrale und ein Handauslöser. Der Magnet der Feststellanlage wird über die Zentrale mit Strom versorgt. Auf diesem Weg bleibt die Tür offen. Im Brandfall erkennt der Rauchmelder – häufig auch Rauchschalter genannt – die Rauchentwicklung. Der Melder leitet den Impuls an die Zentrale der Feststellanlage weiter, die dann die Stromzufuhr des Magneten unterbricht. Die Magnetkraft fällt damit ebenfalls aus und die Tür schließt sich infolge ihrer mechanischen Selbstschließfunktion. Durch den Handauslöser kann die Tür weiterhin manuell geöffnet und geschlossen werden. Türen mit eigener Arretierfunktion sind für die Begrenzung von Brandabschnitten vom Gesetzgeber verboten worden.
Was es bei Feststellanlagen zu beachten gilt
Sämtliche Anbieter von Feststellanlagen benötigen für ihre Erzeugnisse eine bauaufsichtliche Zulassung (baZ). Diese Genehmigung wird vom Deutschen Institut für Bauordnung (DIBt) ausgestellt. Ausgestellt wird die Genehmigung für insgesamt fünf Jahre; sie kann nach einer erneuten Überprüfung durch die Institution verlängert werden. Eine eigene DIN-Norm schreibt verbindliche Wartungsintervalle für die Überprüfung und Instandhaltung von Feststellanlagen vor. Für gewöhnlich muss alle drei Monate eine Überprüfung der Funktionen vorgenommen werden. Die Wartung Die Wartung unterliegt einem jährlichen Zyklus. Der Austausch von Brandmeldern erfolgt nach fünf Jahren oder nach den jeweils gültigen Herstellervorschriften. Sämtliche Arbeiten dürfen nur von einer zertifizierten Fachkraft vorgenommen werden.
Wir informieren Sie gerne über Feststellanlagen
Als spezialisierte Fachfirma betreut die Firma Stark Privat- und Geschäftskunden in Schleswig-Holstein und Hamburg. Wir führen Feuerlöscher, Rauchmelder und weitere Brandschutzlösungen und auch die Überprüfung und Wartung von Feststellanlagen übernehmen wir. Des Weiteren führen wir auch Brandschutzschulungen durch, damit Sie und Ihre Mitarbeiter im Falle eines Brandes immer wissen, was zu tun ist. Gerne beraten wir Sie ausführlich.
Ein kleiner Überblick unserer Leistungen in der Aufzählung:
• Instandsetzung und Wartung von Feststellanlagen und RWA Anlagen
• Feuerlöscher
• Rauchwarnmelder, Brandmelder, Feuermelder
• Löschwassertechnik
• Brandschutzschulungen
• Technische Instandsetzung vom Löschgerät