Feststellanlagen – auf Ihre spezifischen Bedürfnisse abgestimmte Überprüfung
Bei ausreichend Sauerstoffzufuhr können sich Flammen in größeren Gebäudekomplexen schnell ausbreiten. Menschen geraten in Gefahr und auch der materielle Schaden wird größer, wenn weitere Gebäudebereiche durch das Feuer in Mitleidenschaft gezogen werden. Daher werden große Immobilien häufig in klar abgegrenzte Brandabschnitte gegliedert. Der Grund dafür ist, einen Brandherd soweit wie möglich einzugrenzen. Festgehalten und definiert ist dies in speziellen DIN-Normen und Vorschriften.
Die begehbaren Verbindungen zwischen den einzelnen Brandabschnitten werden durch Feuerschutz-und Brandtüren gesichert. Sämtliche Verbindungsbereiche und Türen müssen im Brandfall fortwährend geschlossen sein, um dem Brand die Sauerstoffzufuhr zu entziehen. Für Materialtransporte, Belüftungszwecke und sonstige Nutzungszwecke kann es jedoch nötig sein, dass die für eine bestimmte Dauer offen sein müssen. Das Verkeilen oder ander weitig feste Arretieren ist allerdings von Gesetz her verboten. Im Feuerfall ist es zumeist unmöglich, dass eine Person eine Tür noch per Hand bedient. Dafür gibt es Feststellanlagen, die das automatische Verschließen von Türen garantieren.
Woraus eine Feststellanlage besteht
Feststellanlagen bestehen aus zumeist vier Bauteilen. Zu diesen gehören: Ein Haftmagnet, ein Rauchmelder bzw. Rauchschalter, ein Handauslöser sowie eine Zentrale. Der Haftmagnet der Feststellanlage erhält Strom über die Zentrale. Damit wird die Tür offen gehalten. Im Falle eines Brandes erkennt der Rauchmelder – häufig auch Rauchschalter genannt – die Rauchkonzentration in der Luft. Er leitet den Impuls an die Zentrale der Feststellanlage weiter, die danach die Stromzufuhr des Haftmagneten unterbricht. Die Magnetkraft wird ebenfalls unterbrochen und die Tür schließt sich aufgrund ihrer mechanischen Selbstschließfunktion. Mit dem Handauslöser lässt sich die Tür weiterhin manuell öffnen und schließen. Türen mit eigener Arretierfunktion sind für die Abgrenzung von Brandabschnitten vom Gesetzgeber untersagt worden.
Welche Vorschriften bei Feststellanlagen zu beachten sind
Alle Anbieter von Feststellanlagen brauchen für ihre Erzeugnisse eine Zulassung der Bauaufsicht (baZ). Diese Genehmigung wird vom Deutschen Institut für Bauordnung (DIBt) gegeben. Fünf Jahre beträgt die Gültigkeit; sie kann nach einer nochmaligen Abnahme durch das DIBt verlängert werden. Eine spezielle DIN-Norm schreibt verbindliche Wartungsintervalle für die Wartung und Überprüfung von Feststellanlagen vor. Zumeist muss in dreimonatigem eine Funktionsüberprüfung vorgenommen werden. Die Wartung Alle 12 Monate muss die Anlage gewartet werden. Nach fünf Jahren Betriebstätigkeit sind die Brandmelder auszutauschen oder nach den jeweils gültigen Herstellervorschriften. Sämtliche Arbeiten dürfen nur von Fachkraft mit entsprechender Qualifikation durchgeführt werden.
Feststellanlagen – verlässliche Technik für Ihre Sicherheit!
Als erfahrene Fachfirma betreut die Firma Stark Geschäfts- und Privatkunden in Hamburg und Schleswig-Holstein. Bei uns erhalten Sie Feuerlöscher, Rauchmelder und weitere Brandschutzlösungen und auch die Überprüfung und Wartung von Feststellanlagen erledigen wir. Außerdem halten wir auch Brandschutzschulungen ab, damit Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Brandfall stets genau wissen, was gemacht werden muss. Gerne werden wir für Sie tätig.
Ein kleiner Überblick unserer Leistungen in der Aufzählung:
• Instandsetzung und Wartung von Feststellanlagen und RWA Anlagen
• Feuerlöscher
• Rauchwarnmelder, Brandmelder, Feuermelder
• Löschwassertechnik
• Brandschutzschulungen
• Technische Instandsetzung und Wartung von Löschgeräte