Feststellanlagen – alles, was Sie wissen müssen!
Bei genügender Sauerstoffzufuhr kann sich ein Feuer in großen Gebäuden schnell ausbreiten. Mensch und Tier werden gefährdet und auch der Schaden an der Immobilie selbst erhöht sich, wenn zusätzliche Gebäudeteile durch Funkenflug und Flammen in Mitleidenschaft gezogen werden. Deswegen werden große Gebäude zumeist in eindeutig definierte Brandabschnitte unterteilt. Die Begründung hierfür ist, einen Brand so weit einzugrenzen wie irgendwie möglich. Festgehalten und definiert ist dieses Vorgehen in speziellen Vorschriften und DIN-Normen.
Die zugänglichen Verbindungen der Brandabschnitte werden durch Brand- und Feuerschutztüren gesichert. Alle Verbindungen und Türen müssen bei Feuerausbruch dauerhaft geschlossen sein, um dem Feuer die Sauerstoffzufuhr abzuschneiden. Für Belüftungszwecke, Materialtransporte und weitere Nutzungsmöglichkeiten kann es jedoch wichtig sein, dass diese Türen über einen gewissen Zeitraum offen sein müssen. Das Arretieren und Verkeilen ist allerdings vom Gesetzgeber untersagt. Im Falle eines Brandes ist es zumeist nicht mehr möglich, dass eine Person eine Tür noch per Hand abschließt. Dafür gibt es Feststellanlagen, die das automatische Verschließen von Türen garantieren.
Was man unter einer Feststellanlage versteht
Feststellanlagen unterteilen sich in vier wichtige Bauteile. Dies sind: ein Rauchmelder (Rauchschalter), ein Haftmagnet, eine Zentrale und ein Handauslöser. Der Haftmagnet einer Feststellanlage erhält Strom über die Zentrale. Dadurch wird die Tür offen gehalten. Bei Ausbruch eines Feuers erkennt der Rauchmelder, auch oft Rauchschalter genannt, die Rauchentwicklung. Er leitet den empfangenen Impuls an die Zentrale der Feststellanlage weiter, die die die Energiezufuhr des Haftmagneten aussetzt. Die Magnetkraft entfällt ebenfalls und die Tür schließt sich aufgrund ihrer mechanischen Selbstschließfunktion. Mit dem Handauslöser lässt sich die Tür weiterhin manuell öffnen und schließen. Türen mit eigener Arretierfunktion sind für die Abgrenzung von Brandabschnitten gesetzlich verboten worden.
Welche Zulassungen und Vorschriften für Feststellanlagen gibt es?
Sämtliche Hersteller von Feststellanlagen brauchen für ihre Erzeugnisse eine bauaufsichtliche Genehmemigung (baZ). Sie wird vom DIBt – Deutsches Institut für Bauordnung gegeben. Ausgestellt wird die Genehmigung für insgesamt fünf Jahre; sie kann nach einer nochmaligen Abnahme durch das DIBt zeitlich verlängert werden. Die DIN 14677 schreibt strenge Intervalle für die Wartung und Überprüfung von Feststellanlagen vor. Zumeist muss in vierteljährigem Abstand eine Überprüfung der Funktionen erfolgen. Die Wartung Eine Wartung muss alle 12 Monate erfolgen. Nach fünf Jahren Betriebstätigkeit sind die Brandmelder auszutauschen oder nach den jeweils gültigen Herstellervorschriften. Sämtliche Arbeiten dürfen nur von einem qualifierten Fachmann vorgenommen werden.
Feststellanlagen erhöhen die Sicherheit
Als spezialisierte Fachfirma betreut Stark Feuerschutz Geschäfts- und Privatkunden in Schleswig-Holstein und Hamburg. Wir führen Rauchmelder, Feuerlöscher und andere Brandschutzlösungen und auch die Wartung und Überprüfung von Feststellanlagen erledigen wir. Ferner halten wir auch Brandschutzschulungen ab, damit Sie und Ihre Mitarbeiter im Brandfall immer genau wissen, was zu tun ist. Gerne informieren wir Sie über Ihre indivuellen Möglichkeiten, wie Sie einen optimalen Brandschutz realisieren.
Eine kleine Aufzählung unserer Leistungen:
• Wartung von Feststellanlagen und RWA Anlagen
• Feuerlöscher
• Rauchwarnmelder, Brandmelder, Feuermelder
• Löschwassertechnik
• Brandschutzschulungen
• Technische Wartung vom Löschgerät