Feststellanlagen – vertrauen Sie unserer Erfahrung
Bei ausreichender Zufuhr von Sauerstoff können sich Flammen in größeren Gebäuden schnell ausbreiten. Mensch und Tier sind in Gefahr und auch der Schaden an der Bausubstanz erhöht sich, wenn weitere Gebäudeteile durch den Flammenfraß in Mitleidenschaft gezogen werden. Deswegen werden größere Wohnanlagen oder Geschäftsgebäude oft in eindeutig abgegrenzte Brandabschnitte unterteilt. Der Grund hierfür ist, einen Brandherd soweit wie möglich einzugrenzen. Definiert und festgehalten ist dies in speziellen Vorschriften und DIN-Normen.
Die begehbaren Bereiche der jeweiligen Brandabschnitte werden durch Brand- und Feuerschutztüren abgesichert. Alle Verbindungen und Türen müssen im Brandfall fortwährend geschlossen sein, um dem Feuer die Sauerstoffzufuhr zu entziehen. Für die Belüftung, einen Materialtransport und weitere Nutzungsmöglichkeiten kann es indes wichtig sein, dass die für eine bestimmte Dauer offen stehen müssen. Das Arretieren oder anderweitig feste Verkeilen ist allerdings gesetzlich untersagt. Im Brandfall ist es oft unmöglich, dass eine Person die Tür noch manuell verschließt. Dafür gibt es Feststellanlagen, die das automatische Verschließen der Türen garantieren.
Was man unter einer Feststellanlage versteht
Feststellanlagen bestehen im Wesentlichen aus vier Komponenten. Zu diesen gehören: Ein Rauchschalter bzw. Rauchmelder, ein Haftmagnet, eine Zentrale und ein Handauslöser. Der Haftmagnet einer Feststellanlage wird von der Zentrale mit Strom gespeist. Auf diese Weise bleibt die Tür offen. Im Brandfall erkennt der Rauchmelder,häufig auch als Rauchschalter bezeichnet, die Rauchkonzentration. Er leitet den empfangenen Impuls an die Zentrale der Feststellanlage weiter, die danach die Energiezufuhr des Haftmagneten stoppt. Die Magnetkraft stoppt ebenfalls und die Tür schließt sich wegen ihrer mechanischen Selbstschließfunktion. Mit dem Handauslöser lässt sich die Tür weiterhin manuell öffnen und schließen. Türen mit Selbstarretierung sind für die Begrenzung von Brandabschnitten vom Gesetzgeber untersagt worden.
Was es bei Feststellanlagen zu beachten gilt
Sämtliche Fabrikanten von Feststellanlagen benötigen für ihre Produkte eine bauaufsichtliche Genehmemigung (baZ). Diese Zulassung wird vom DIBt – Deutsches Institut für Bauordnung zuerkannt. Insgesamt fünf Jahre ist die Zusage gültig; sie kann nach einer nochmaligen Prüfung durch das Institut zeitlich verlängert werden. Eine spezielle DIN-Norm schreibt klar definierte Intervalle für die Prüfung und Wartung von Feststellanlagen vor. Zumeist muss alle drei Monate eine Prüfung der Funktionen erfolgen. Die Wartung Nach 12 Monaten Betrieb ist die Anlage zu warten. Der Austausch von Brandmeldern erfolgt nach fünf Jahren oder nach den jeweils gültigen Herstellervorgaben. Sämtliche Arbeiten dürfen nur von Fachkraft mit zertifizierter Qualifikation durchgeführt werden.
Eine Feststellanlage für jedes Gebäude
Als erfahrene Brandschutzfirma betreut unser Unternehmen Gewerbe- und Privatkunden in Schleswig-Holstein und Hamburg. Bei uns erhalten Sie Feuerlöscher, Rauchmelder und weitere Brandschutzlösungen und auch die Überprüfung und Wartung von Feststellanlagen übernehmen wir. Ferner halten wir auch Brandschutzschulungen ab, damit Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Notfall immer genau wissen, was zu tun ist. Gerne informieren wir Sie ganz individuell und fallbezogen.
Ein kleiner Überblick unserer Leistungen in der Aufzählung:
• Instandsetzung und Wartung von Feststellanlagen und RWA Anlagen
• Feuerlöscher
• Rauchwarnmelder, Feuermelder, Brandmelder
• Löschtechnik
• Brandschutzschulungen
• Technische Instandsetzung von Löschgeräte