Feststellanlagen – die Wartung ist eine Aufgabe für den Fachbetrieb
Bei auslangender Zufuhr von Sauerstoff können sich Flammen in großen Gebäuden schnell ausbreiten. Mensch und Tier werden gefährdet und auch der materielle Schaden wird größer, wenn zusätzliche Gebäudeteile durch das Feuer in Mitleidenschaft gezogen werden. Deswegen werden größere Wohnanlagen oder Geschäftsgebäude zumeist in klar ausgewiesene Brandabschnitte eingeteilt. Die Begründung dafür ist, eine Feuersbrunst so weit einzugrenzen wie irgendwie möglich. Festgehalten und definiert ist dies in einer Reihe von Vorschriften und DIN-Normen.
Die betretbaren Verbindungen der Brandabschnitte werden durch Brand- und Feuerschutztüren gesichert. Sämtliche Türen und Verbindungsabschnitte müssen bei einem Brand vollständig geschlossen sein, um dem Brand den Sauerstoff zu entziehen. Für die Belüftung, einen Materialtransport und weitere Nutzungszwecke kann es indes notwendig sein, dass diese Türen für eine bestimmte Dauer offen sein müssen. Das Arretieren oder anderweitig feste Verkeilen ist jedoch von Gesetz her verboten. Im Brandfall ist es meist unmöglich, dass eine Person die Tür noch von Hand abschließt. Dafür gibt es Feststellanlagen, die den automatischen Verschluss von Türen übernehmen.
Einige Informationen über die Feststellanlage
Feststellanlagen setzen sich aus vier Komponenten zusammen. Dies sind: Ein Haftmagnet, ein Rauchmelder (Rauchschalter), ein Handauslöser und eine Zentrale. Der Haftmagnet einer Feststellanlage erhält Strom über die Zentrale. Damit wird die Tür offen gehalten. Im Falle eines Brandes erkennt der Rauchmelder – häufig auch Rauchschalter genannt – die Rauchkonzentration in der Luft. Er leitet den Impuls an die Zentrale der Feststellanlage weiter, die dann wiederum die Energiezufuhr des Magneten aussetzt. Die Magnetkraft stoppt ebenfalls und die Tür schließt sich aufgrund ihrer mechanischen Selbstschließfunktion. Durch den Handauslöser kann die Tür weiter manuell bedient werden. Türen mit eigener Arretierfunktion sind für die Begrenzung von Brandabschnitten vom Gesetzgeber untersagt worden.
Welche Zulassungen und Vorschriften für Feststellanlagen gibt es?
Alle Anbieter von Feststellanlagen brauchen für ihre Erzeugnisse eine bauaufsichtliche Genehmemigung (baZ). Sie wird vom Deutschen Institut für Bauordnung (DIBt) ausgestellt. Die Gültigkeit beträgt fünf Jahre; sie kann nach einer nochmaligen Abnahme durch das DIBt verlängert werden. Eine eigene DIN-Norm schreibt strenge Wartungsintervalle für die Prüfung und Wartung von Feststellanlagen vor. Üblicherweise muss alle drei Monate eine Prüfung der Funktionen vorgenommen werden. Die Wartung Die Wartung unterliegt einem jährlichen Zyklus. verfügt oder nach den jeweiligen Herstellervorgaben. Alle Arbeiten dürfen nur von einer zertifizierten Fachkraft durchgeführt werden.
Eine Feststellanlage für jedes Gebäude
Als spezialisierte Brandschutzfirma betreut die Firma Stark Privat- und Geschäftskunden in Hamburg und Schleswig-Holstein. Bei uns erhalten Sie Rauchmelder, Feuerlöscher und andere Brandschutzlösungen und auch die Überprüfung und Wartung von Feststellanlagen übernehmen wir. Ferner halten wir auch Brandschutzschulungen ab, damit Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Falle eines Feuers immer wissen, was zu tun ist. Gerne werden wir für Sie tätig.
Ein kleiner Überblick über unser Leistungsprogramm:
• Instandsetzung von RWA Anlagen und Feststellanlagen
• Feuerlöscher
• Rauchwarnmelder, Brandmelder, Feuermelder
• Löschwassertechnik
• Brandschutzschulungen
• Technische Instandsetzung vom Löschgerät