Feststellanlagen – Wartung durch die Spezialisten von Stark Feuerschutz
Bei genügender Zufuhr von Sauerstoff können sich Brände in großen Gebäudekomplexen schnell ausbreiten. Mensch und Tier geraten in Gefahr und auch der materielle Schaden erhöht sich, wenn weitere Gebäudebereiche durch Funkenflug und Flammen in Mitleidenschaft gezogen werden. Deshalb werden große Wohnanlagen oder Geschäftsgebäude meist in klar abgegrenzte Brandabschnitte unterteilt. Der Grund dafür ist, einen Brandherd in möglichst engen Grenzen zu halten. Festgehalten und definiert ist dieses Vorgehen in einer Reihe von Vorschriften und DIN-Normen.
Die begehbaren Bereiche der jeweiligen Brandabschnitte werden durch Brand- und Feuerschutztüren gesichert. Alle Türen und Verbindungsabschnitte müssen im Brandfall fortwährend abgeschlossen sein, um dem Feuer die Sauerstoffzufuhr zu entziehen. Für Materialtransporte, Belüftungszwecke und weitere Verwendungszwecke kann es jedoch nötig sein, dass die für eine gewisse Zeit offen stehen müssen. Das Verkeilen oder ander weitig feste Arretieren ist allerdings gesetzlich verboten. Im Brandfall ist es oft nicht mehr möglich, dass eine Person eine Tür noch manuell bedient. Dafür gibt es Feststellanlagen, die die automatische Verriegelung von Türen sicherstellen.
Die Bausteine einer Feststellanlage
Feststellanlagen bestehen aus zumeist vier Bauteilen. Zu diesen gehören: Ein Rauchschalter bzw. Rauchmelder, ein Haftmagnet, ein Handauslöser sowie eine Zentrale. Der Magnet einer Feststellanlage bezieht über die Zentrale dauerhaft Strom. Dadurch bleibt die Tür offen. Bei Feuerausbruch erkennt der Rauchmelder,häufig auch als Rauchschalter bezeichnet, die Rauchentwicklung. Er leitet den empfangenen Impuls an die Zentrale der Feststellanlage weiter, die danach die Stromzufuhr des Haftmagneten unterbricht. Die Magnetkraft fällt damit ebenfalls aus und die Tür schließt sich infolge ihrer mechanischen Selbstschließfunktion. Durch den Handauslöser kann die Tür weiter manuell bedient werden. Türen mit Selbstarretierung sind für die Begrenzung von Brandabschnitten gesetzlich verboten worden.
Welche Zulassungen und Vorschriften für Feststellanlagen gibt es?
Sämtliche Anbieter von Feststellanlagen benötigen für ihre Produkte eine Zulassung der Bauaufsicht (baZ). Sie wird vom Deutschen Institut für Bauordnung – kurz: DIBt – verfügt. Insgesamt fünf Jahre ist die Zusage gültig; sie kann nach einer erneuten Prüfung durch das DIBt zeitlich verlängert werden. Eine eigene DIN-Norm schreibt verbindliche Intervalle für die Überprüfung und Instandhaltung von Feststellanlagen vor. Normalerweise muss in vierteljährigem Abstand eine Funktionsprüfung vorgenommen werden. Die Wartung Eine Wartung muss alle 12 Monate erfolgen. Nach fünf Jahren Betriebstätigkeit sind die Brandmelder auszutauschen oder nach den jeweiligen Vorgaben der Hersteller. Alle Arbeiten dürfen nur von Fachkraft mit entsprechender Qualifikation vorgenommen werden.
Wartung von Feststellanlagen für Firmenkunden aus Norddeutschland
Als erfahrene Brandschutzfirma betreut unser Unternehmen Privat- und Gewerbekunden in Hamburg und Schleswig-Holstein. Bei uns erhalten Sie Rauchmelder, Feuerlöscher und andere Brandschutzlösungen und auch die Wartung und Überprüfung von Feststellanlagen erledigen wir. Außerdem halten wir auch Brandschutzschulungen ab, damit Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Brandfall stets genau wissen, was gemacht werden muss. Gerne werden wir für Sie tätig.
Ein kleiner Überblick unserer Leistungen in der Aufzählung:
• Instandsetzung von Feststellanlagen und RWA Anlagen
• Feuerlöscher
• Rauchwarnmelder, Feuermelder, Brandmelder
• Löschtechnik
• Brandschutzschulungen
• Technische Instandsetzung und Wartung vom Löschgerät