Feststellanlagen – alles, was Sie wissen müssen!
Bei ausreichend Zufuhr von Sauerstoff können sich Flammen in großen Gebäuden schnell ausbreiten. Mensch und Tier geraten in Gefahr und auch der materielle Schaden wird größer, wenn zusätzliche Gebäudebereiche durch die Flammen in Mitleidenschaft gezogen werden. Infolgedessen werden große Wohn- oder Geschäftsgebäude häufig in eindeutig abgegrenzte Brandabschnitte unterteilt. Der Grund hierfür ist, einen Brand so weit einzugrenzen wie irgendwie möglich. Festgehalten und definiert ist dieses Vorgehen in speziellen DIN-Normen und Vorschriften.
Die betretbaren Verbindungen der Brandabschnitte werden durch Feuerschutz-und Brandtüren gesichert. Sämtliche Türen und Verbindungen müssen im Brandfall immer geschlossen sein, um dem Brand die Sauerstoffzufuhr abzuschneiden. Für die Belüftung, einen Materialtransport und weitere Nutzungszwecke kann es allerdings notwendig sein, dass diese Türen für eine gewisse Zeit offen stehen müssen. Das Verkeilen und Arretieren ist jedoch von Gesetz her verboten. Im Falle eines Brandes ist es oftmals unmöglich, dass eine Person die Tür noch manuell bedient. Dafür gibt es Feststellanlagen, die die automatische Verriegelung der Türen garantieren.
Einige Informationen über die Feststellanlage
Feststellanlagen unterteilen sich in vier wichtige Bauteile. Dies sind: Ein Rauchschalter bzw. Rauchmelder, ein Haftmagnet, eine Zentrale und ein Handauslöser. Der Haftmagnet der Feststellanlage erhält Strom über die Zentrale. Auf diese Weise wird die Tür offen gehalten. Bei einem Brandausbruch erkennt der Rauchmelder – häufig auch Rauchschalter genannt – die Rauchkonzentration. Er leitet den empfangenen Impuls an die Zentrale der Feststellanlage weiter, die dann die Energiezufuhr des Haftmagneten trennt. Die Magnetkraft fällt damit ebenfalls aus und die Tür schließt sich infolge ihrer mechanischen Selbstschließfunktion. Durch den Handauslöser lässt sich die Tür weiterhin manuell öffnen und schließen. Türen mit Selbstarretierung sind für die Begrenzung von Brandabschnitten gesetzlich untersagt worden.
Welche Zulassungen und Vorschriften für Feststellanlagen gibt es?
Sämtliche Fabrikanten von Feststellanlagen benötigen für ihre Produkte eine bauaufsichtliche Genehmemigung (baZ). Sie wird vom Deutschen Institut für Bauordnung (DIBt) verfügt. Die Gültigkeit beträgt fünf Jahre; sie kann nach einer weiteren Kontrolle durch das Institut zeitlich verlängert werden. Eine eigene DIN-Norm schreibt verbindliche Intervalle für die Wartung und Überprüfung von Feststellanlagen vor. Für gewöhnlich muss in vierteljährigem Abstand eine Funktionsüberprüfung erfolgen. Die Wartung Die Wartung unterliegt einem jährlichen Zyklus. Nach fünf Jahren erfolgt ein Austausch der Brandmelder oder nach den jeweils gültigen Herstellervorgaben. Alle Wartungs- und Prüfarbeiten dürfen nur von Fachkraft mit zertifizierter Qualifikation ausgeführt werden.
Wir informieren Sie gerne über Feststellanlagen
Als erfahrene Brandschutzfirma betreut die Firma Stark Privat- und Gewerbekunden in Schleswig-Holstein und Hamburg. Bei uns erhalten Sie Rauchmelder, Feuerlöscher und andere Brandschutzlösungen und auch die Wartung und Überprüfung von Feststellanlagen erledigen wir. Außerdem halten wir auch Brandschutzschulungen ab, damit Sie und Ihre Mitarbeiter im Notfall stets wissen, was zu tun ist. Gerne werden wir für Sie tätig.
Ein kleiner Überblick unserer Leistungen in der Aufzählung:
• Wartung von Feststellanlagen und RWA Anlagen
• Feuerlöscher
• Rauchwarnmelder, Brandmelder, Feuermelder
• Löschwassertechnik
• Brandschutzschulungen
• Technische Instandsetzung und Wartung von Löschgeräte