Feststellanlagen – ein Stück Sicherheit
Bei auslangender Sauerstoffzufuhr kann sich ein Feuer in großen Gebäuden rasch ausbreiten. Menschen werden gefährdet und auch der Schaden an der Bausubstanz erhöht sich, wenn zusätzliche Gebäudebereiche durch den Flammenfraß in Mitleidenschaft gezogen werden. Deshalb werden größere Geschäftsgebäude oder Wohnanlagen häufig in klar abgegrenzte Brandabschnitte unterteilt. Der Grund dafür ist, einen Brand so weit einzugrenzen wie irgendwie möglich. Festgehalten und definiert ist dies in speziellen DIN-Normen und Vorschriften.
Die betretbaren Verbindungen zwischen den einzelnen Brandabschnitten werden durch Feuerschutz-und Brandtüren abgesichert. Sämtliche Türen und Verbindungsabschnitte müssen bei Ausbruch eines Feuers dauerhaft abgeschlossen sein, um dem Brand die Sauerstoffzufuhr zu entziehen. Für Materialtransporte, Belüftungszwecke und weitere Verwendungszwecke kann es indes wichtig sein, dass diese Türen für eine gewisse Zeit offen sein müssen. Das Verkeilen und Arretieren ist allerdings gesetzlich verboten. Im Falle eines Brandes ist es zumeist unmöglich, dass eine Person diese Tür noch von Hand verschließt. Dafür gibt es Feststellanlagen, die die automatische Verriegelung der Türen sicherstellen.
Woraus eine Feststellanlage besteht
Feststellanlagen bestehen aus zumeist vier Bauteilen. Dies sind: Ein Haftmagnet, ein Rauchmelder (Rauchschalter), eine Zentrale und ein Handauslöser. Der Magnet der Feststellanlage erhält Strom über die Zentrale. Auf diesem Weg bleibt die Tür offen. Bei einem Brandausbruch erkennt der Rauchmelder, auch oft Rauchschalter genannt, die Rauchkonzentration in der Luft. Der Melder leitet den Impuls an die Zentrale der Feststellanlage weiter, die dann die Stromzufuhr des Haftmagneten abbricht. Die Magnetkraft wird ebenfalls unterbrochen und die Tür schließt sich aufgrund ihrer mechanischen Selbstschließfunktion. Mit dem Handauslöser lässt sich die Tür weiterhin manuell bedienen. Türen mit eigener Arretierfunktion sind für die Begrenzung von Brandabschnitten durch den Gesetzgeber verboten worden.
Was es bei Feststellanlagen zu beachten gilt
Sämtliche Fabrikanten von Feststellanlagen benötigen für ihre Produkte eine bauaufsichtliche Genehmemigung (baZ). Sie wird vom DIBt – Deutsches Institut für Bauordnung verfügt. Fünf Jahre beträgt die Gültigkeit; sie kann nach einer weiteren Abnahme durch das Institut verlängert werden. Die DIN 14677 schreibt strenge Intervalle für die Wartung und Überprüfung von Feststellanlagen vor. In aller Regel muss in dreimonatigem eine Funktionsprüfung vorgenommen werden. Die Wartung Nach 12 Monaten Betrieb ist die Anlage zu warten. Nach fünf Jahren erfolgt ein Austausch der Brandmelder oder nach den jeweils gültigen Herstellervorgaben. Alle Prüf- und Wartungsarbeiten dürfen nur von Fachkraft mit zertifizierter Qualifikation ausgeführt werden.
Feststellanlagen: Wartung durch die Brandschutzprofis von Stark Feuerschutz
Als spezialisierte Brandschutzfirma betreut Stark Feuerschutz Privat- und Geschäftskunden in Schleswig-Holstein und Hamburg. Sie erhalten bei uns Rauchmelder, Feuerlöscher und andere Brandschutzlösungen und auch die Wartung und Überprüfung von Feststellanlagen erledigen wir. Des Weiteren halten wir auch Brandschutzschulungen ab, damit Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Falle eines Brandes immer genau wissen, was zu tun ist. Gerne informieren wir Sie über Ihre indivuellen Möglichkeiten, wie Sie einen optimalen Brandschutz realisieren.
Unser Angebot in der Kurzübersicht:
• Wartung von RWA Anlagen und Feststellanlagen
• Feuerlöscher
• Rauchwarnmelder, Brandmelder, Feuermelder
• Löschwassertechnik
• Brandschutzschulungen
• Technische Instandsetzung vom Löschgerät