Feststellanlagen – für Ihre Sicherheit!
Bei ausreichend Zufuhr von Sauerstoff kann sich ein Brand in großen Gebäudekomplexen schnell ausbreiten. Mensch und Tier werden gefährdet und auch der Schaden an der Bausubstanz wird größer, wenn weitere Gebäudeteile durch die Flammen in Mitleidenschaft gezogen werden. Daher werden große Wohnanlagen oder Geschäftsgebäude zumeist in klar ausgewiesene Brandabschnitte untergliedert. Der Grund hierfür ist, ein Feuer in möglichst engen Grenzen zu halten. Festgehalten und definiert ist dieses Vorgehen in speziellen DIN-Normen und Vorschriften.
Die begehbaren Bereiche der jeweiligen Brandabschnitte werden durch Feuerschutz-und Brandtüren gesichert. Alle Verbindungen und Türen müssen bei Feuerausbruch ausnahmslos verschlossen sein, um den Flammen die Sauerstoffzufuhr abzuschneiden. Für Materialtransporte, Belüftungszwecke und sonstige Nutzungen kann es allerdings wichtig sein, dass diese Türen für eine gewisse Zeit offen stehen müssen. Das Arretieren oder anderweitig feste Verkeilen ist allerdings von Gesetz her untersagt. Im Feuerfall ist es oft nicht mehr möglich, dass eine Person diese Tür noch manuell abschließt. Aus diesem Grund gibt es Feststellanlagen, die die automatische Verriegelung von Türen garantieren.
Die Bauteile einer Feststellanlage
Feststellanlagen setzen sich aus vier Komponenten zusammen. Zu diesen gehören: Ein Rauchschalter bzw. Rauchmelder, ein Haftmagnet, eine Zentrale und ein Handauslöser. Der Haftmagnet der Feststellanlage bezieht über die Zentrale dauerhaft Strom. Damit wird die Tür offen gehalten. Im Falle eines Brandes erkennt der Rauchmelder,häufig auch als Rauchschalter bezeichnet, die Rauchkonzentration. Der Melder leitet den Impuls an die Zentrale der Feststellanlage weiter, die dann die Energiezufuhr des Haftmagneten trennt. Die Magnetkraft fällt ebenfalls aus und die Tür schließt sich infolge ihrer mechanischen Selbstschließfunktion. Mit dem Handauslöser lässt sich die Tür weiterhin manuell öffnen und schließen. Türen mit eigener Arretierfunktion sind für die Abgrenzung von Brandabschnitten gesetzlich untersagt worden.
Welche Zulassungen und Vorschriften für Feststellanlagen gibt es?
Alle Hersteller von Feststellanlagen brauchen für ihre Erzeugnisse eine bauaufsichtliche Zulassung (baZ). Diese wird vom Deutschen Institut für Bauordnung (DIBt) erteilt. Ausgestellt wird die Genehmigung für insgesamt fünf Jahre; sie kann nach einer nochmaligen Kontrolle durch das Institut verlängert werden. Die DIN 14677 schreibt strenge Wartungsintervalle für die Wartung und Überprüfung von Feststellanlagen vor. In aller Regel muss alle drei Monate eine Funktionsüberprüfung vorgenommen werden. Die Wartung Alle 12 Monate muss die Anlage gewartet werden. Nach fünf Jahren Betriebstätigkeit sind die Brandmelder auszutauschen oder nach den jeweiligen Herstellervorgaben. Sämtliche Prüf- und Wartungsarbeiten dürfen nur von einem zertifizierten Fachmann ausgeführt werden.
Wir informieren Sie gerne über Feststellanlagen
Als spezialisierte Fachfirma betreut Stark Feuerschutz Gewerbe- und Privatkunden in Hamburg und Schleswig-Holstein. Bei uns erhalten Sie Feuerlöscher, Rauchmelder und weitere Brandschutzlösungen und auch die Wartung und Überprüfung von Feststellanlagen erledigen wir. Des Weiteren führen wir auch Brandschutzschulungen durch, damit Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Brandfall immer genau wissen, was gemacht werden muss. Gerne informieren wir Sie ganz individuell und fallbezogen.
Ein kleiner Überblick unserer Leistungen in der Aufzählung:
• Wartung und Instandsetzung von RWA Anlagen und Feststellanlagen
• Feuerlöscher
• Rauchwarnmelder, Brandmelder, Feuermelder
• Löschtechnik
• Brandschutzschulungen
• Technische Instandsetzung und Wartung von Löschgeräte