Feststellanlagen – wir beraten Sie!
Bei ausreichender Zufuhr von Sauerstoff können sich Brände in großen Gebäudekomplexen rasch ausbreiten. Menschen geraten in Gefahr und auch der materielle Schaden erhöht sich, wenn zusätzliche Gebäudebereiche durch den Flammenfraß in Mitleidenschaft gezogen werden. Daher werden große Immobilien häufig in klar definierte Brandabschnitte untergliedert. Die Begründung dafür ist, ein Feuer in möglichst engen Grenzen zu halten. Festgehalten und definiert ist dieses Vorgehen in speziellen Vorschriften und DIN-Normen.
Die betretbaren Verbindungen zwischen den einzelnen Brandabschnitten werden durch Brand- und Feuerschutztüren abgesichert. Sämtliche Türen und Verbindungsabschnitte müssen bei Feuerausbruch immer geschlossen sein, um den Flammen den Sauerstoff zu entziehen. Für Materialtransporte, Belüftungszwecke und sonstige Nutzungen kann es allerdings erforderlich sein, dass die für eine bestimmte Dauer offen stehen müssen. Das Verkeilen und Arretieren ist allerdings gesetzlich verboten. Im Falle eines Brandes ist es oftmals unmöglich, dass eine Person diese Tür noch mit der Hand verschließt. Dafür gibt es Feststellanlagen, die die automatische Verriegelung von Türen übernehmen.
Was ist eigentlich eine Feststellanlage?
Feststellanlagen unterteilen sich in vier wichtige Bauteile. Dies sind: Ein Haftmagnet, ein Rauchmelder (Rauchschalter), eine Zentrale und ein Handauslöser. Der Magnet der Feststellanlage bezieht über die Zentrale dauerhaft Strom. Auf diese Weise wird die Tür offen gehalten. Bei Feuerausbruch erkennt der Rauchmelder, auch oft Rauchschalter genannt, die Konzentration des Rauchs in der Umgebungsluft. Der Melder leitet den empfangenen Impuls an die Zentrale der Feststellanlage weiter, die dann wiederum die Stromzufuhr des Magneten unterbricht. Die Magnetkraft stoppt ebenfalls und die Tür schließt sich wegen ihrer mechanischen Selbstschließfunktion. Durch den Handauslöser kann die Tür weiter manuell bedient werden. Türen mit Selbstarretierung sind für die Begrenzung von Brandabschnitten durch den Gesetzgeber verboten worden.
Was es bei Feststellanlagen zu beachten gilt
Sämtliche Anbieter von Feststellanlagen brauchen für ihre Produkte eine Zulassung der Bauaufsicht (baZ). Diese Zulassung wird vom Deutschen Institut für Bauordnung (DIBt) zuerkannt. Die Genehmigung wird für insgesamt fünf Jahre erteilt; sie kann nach einer nochmaligen Prüfung durch die Institution zeitlich verlängert werden. Eine spezielle DIN-Norm schreibt strenge Wartungsintervalle für die Wartung und Überprüfung von Feststellanlagen vor. In aller Regel muss alle drei Monate eine Überprüfung der Funktionen erfolgen. Die Wartung Die Wartung unterliegt einem jährlichen Zyklus. Die Brandmelder werden alle fünf Jahre ausgetauscht oder nach den jeweiligen Produzentenvorgaben. Alle Wartungs- und Prüfarbeiten dürfen nur von einem qualifierten Fachmann ausgeführt werden.
Sicher ist sicher – Wartung der Feststellanlage durch den Fachbetrieb
Als erfahrene Brandschutzfirma betreut unser Unternehmen Geschäfts- und Privatkunden in Hamburg und Schleswig-Holstein. Wir führen Rauchmelder, Feuerlöscher und andere Brandschutzlösungen und auch die Überprüfung und Wartung von Feststellanlagen erledigen wir. Außerdem führen wir auch Brandschutzschulungen durch, damit Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Brandfall immer genau wissen, was zu tun ist. Gerne werden wir für Sie tätig.
Ein kleiner Überblick über unser Leistungsprogramm:
• Instandsetzung und Wartung von RWA Anlagen und Feststellanlagen
• Feuerlöscher
• Rauchwarnmelder, Feuermelder, Brandmelder
• Löschtechnik
• Brandschutzschulungen
• Technische Wartung und Instandsetzung von Löschgeräte