Feststellanlagen – Wartung durch die Spezialisten von Stark Feuerschutz
Bei ausreichend Sauerstoffzufuhr können sich Flammen in größeren Gebäudekomplexen schnell ausbreiten. Menschen werden gefährdet und auch der Schaden an der Immobilie selbst wird größer, wenn weitere Gebäudebereiche durch die Flammen in Mitleidenschaft gezogen werden. Infolgedessen werden größere Gebäude oft in eindeutig ausgewiesene Brandabschnitte gegliedert. Die Begründung hierfür ist, einen Brandherd keinen größeren Spielraum zu geben. Definiert und festgehalten ist dieses Vorgehen in einer Reihe von Vorschriften und DIN-Normen.
Die zugänglichen Verbindungen zwischen den einzelnen Brandabschnitten werden durch Brand- und Feuerschutztüren abgesichert. Alle Verbindungen und Türen müssen bei Ausbruch eines Feuers vollständig verschlossen sein, um dem Feuer die Sauerstoffzufuhr abzuschneiden. Für Belüftungszwecke, Materialtransporte und weitere Nutzungen kann es indes notwendig sein, dass die für eine bestimmte Dauer offen sein müssen. Das Arretieren oder anderweitig feste Verkeilen ist allerdings von Gesetz her verboten. Im Brandfall ist es meist nicht mehr möglich, dass eine Person diese Tür noch per Hand abschließt. Deshalb gibt es Feststellanlagen, die die automatische Verriegelung von Türen garantieren.
Die Bauteile einer Feststellanlage
Feststellanlagen setzen sich in aller Regel aus vier Segmenten zusammen. Zu diesen gehören: Ein Rauchschalter bzw. Rauchmelder, ein Haftmagnet, ein Handauslöser und eine Zentrale. Der Haftmagnet der Feststellanlage wird von der Zentrale mit Strom gespeist. Auf diese Weise bleibt die Tür offen. Im Falle eines Brandes erkennt der Rauchmelder – häufig auch Rauchschalter genannt – die Rauchkonzentration. Der Melder leitet den Impuls an die Zentrale der Feststellanlage weiter, die dann wiederum die Stromzufuhr des Haftmagneten stoppt. Die Magnetkraft wird ebenfalls unterbrochen und die Tür schließt sich aufgrund ihrer mechanischen Selbstschließfunktion. Mit dem Handauslöser lässt sich die Tür weiterhin manuell bedienen. Türen mit eigener Arretierfunktion sind für die Begrenzung von Brandabschnitten durch den Gesetzgeber verboten worden.
Welche Vorschriften sind bei Feststellanlagen zu beachten
Alle Fabrikanten von Feststellanlagen brauchen für ihre Produkte eine bauaufsichtliche Zulassung (baZ). Sie wird vom Deutschen Institut für Bauordnung – kurz: DIBt – gegeben. Fünf Jahre beträgt die Gültigkeit; sie kann nach einer weiteren Abnahme durch das Institut zeitlich verlängert werden. Eine spezielle DIN-Norm schreibt strenge Intervalle für die Wartung und Überprüfung von Feststellanlagen vor. Üblicherweise muss im Abstand von drei Monaten eine Prüfung der Funktionen vorgenommen werden. Die Wartung Nach 12 Monaten Betrieb ist die Anlage zu warten. Der Austausch von Brandmeldern erfolgt nach fünf Jahren oder nach den jeweiligen Herstellervorschriften. Alle Arbeiten dürfen nur von einer zertifizierten Fachkraft vorgenommen werden.
Eine Feststellanlage für jedes Gebäude
Als erfahrene Fachfirma betreut Stark Feuerschutz Privat- und Gewerbekunden in Schleswig-Holstein und Hamburg. Bei uns erhalten Sie Feuerlöscher, Rauchmelder und weitere Brandschutzlösungen und auch die Überprüfung und Wartung von Feststellanlagen erledigen wir. Außerdem halten wir auch Brandschutzschulungen ab, damit Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Falle eines Feuers immer genau wissen, was gemacht werden muss. Gerne beraten wir Sie ausführlich.
Ein kleiner Überblick unserer Leistungen in der Aufzählung:
• Wartung von RWA Anlagen und Feststellanlagen
• Feuerlöscher
• Rauchwarnmelder, Feuermelder, Brandmelder
• Löschtechnik
• Brandschutzschulungen
• Technische Wartung vom Löschgerät