Feststellanlagen – die Wartung ist eine Aufgabe für den Fachbetrieb
Bei auslangender Zufuhr von Sauerstoff kann sich ein Feuer in großen Gebäuden rasch ausbreiten. Menschen werden gefährdet und auch der Schaden an der Immobilie selbst erhöht sich, wenn weitere Gebäudeteile durch die schnelle Ausbreitung des Brandes in Mitleidenschaft gezogen werden. Deswegen werden größere Wohn- oder Geschäftsgebäude zumeist in klar abgegrenzte Brandabschnitte untergliedert. Die Begründung hierfür ist, eine Feuersbrunst keinen größeren Spielraum zu geben. Festgehalten und definiert ist dieses Vorgehen in einer Reihe von Vorschriften und DIN-Normen.
Die zugänglichen Verbindungen der Brandabschnitte werden durch Brand- und Feuerschutztüren gesichert. Alle Verbindungsabschnitte und Türen müssen bei Ausbruch eines Feuers immer geschlossen sein, um dem Brand die Sauerstoffzufuhr zu entziehen. Für Materialtransporte, Belüftungszwecke und sonstige Nutzungszwecke kann es allerdings wichtig sein, dass diese Türen für eine gewisse Zeit offen stehen müssen. Das Verkeilen und Arretieren ist allerdings gesetzlich untersagt. Im Brandfall ist es oftmals nicht mehr möglich, dass eine Person die Tür noch per Hand bedient. Aus diesem Grund gibt es Feststellanlagen, die das automatische Verschließen von Türen garantieren.
Die Bauteile einer Feststellanlage
Feststellanlagen unterteilen sich in vier wichtige Bauteile. Zu diesen gehören: ein Rauchmelder (Rauchschalter), ein Haftmagnet, eine Zentrale und ein Handauslöser. Der Haftmagnet der Feststellanlage erhält von der Zentrale dauerhaft Strom. Damit wird die Tür offen gehalten. Im Falle eines Brandes erkennt der Rauchmelder – häufig auch Rauchschalter genannt – die Rauchkonzentration in der Luft. Er leitet den Impuls an die Zentrale der Feststellanlage weiter, die die die Stromzufuhr des Haftmagneten trennt. Die Magnetkraft fällt ebenfalls aus und die Tür schließt sich aufgrund ihrer mechanischen Selbstschließfunktion. Mit dem Handauslöser kann die Tür weiterhin manuell geöffnet und geschlossen werden. Türen mit Selbstarretierung sind für die Begrenzung von Brandabschnitten gesetzlich untersagt worden.
Welche Vorschriften sind bei Feststellanlagen zu beachten
Alle Fabrikanten von Feststellanlagen brauchen für ihre Produkte eine Zulassung der Bauaufsicht (baZ). Diese wird vom DIBt – Deutsches Institut für Bauordnung erteilt. Ausgestellt wird die Genehmigung für insgesamt fünf Jahre; sie kann nach einer nochmaligen Abnahme durch das Institut verlängert werden. Eine spezielle DIN-Norm schreibt klar definierte Wartungsintervalle für die Wartung und Überprüfung von Feststellanlagen vor. Üblicherweise muss alle drei Monate eine Funktionsüberprüfung erfolgen. Die Wartung Alle 12 Monate muss die Anlage gewartet werden. Der Austausch von Brandmeldern erfolgt nach fünf Jahren oder nach den jeweiligen Herstellervorgaben. Sämtliche Wartungs- und Prüfarbeiten dürfen nur von Fachkraft mit entsprechender Qualifikation vorgenommen werden.
Feststellanlagen erhöhen die Sicherheit
Als erfahrene Fachfirma betreut die Firma Stark Privat- und Gewerbekunden in Schleswig-Holstein und Hamburg. Wir führen Feuerlöscher, Rauchmelder und weitere Brandschutzlösungen und auch die Wartung und Überprüfung von Feststellanlagen erledigen wir. Ferner halten wir auch Brandschutzschulungen ab, damit Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Feuerfall immer genau wissen, was gemacht werden muss. Gerne informieren wir Sie ganz individuell und fallbezogen.
Ein kleiner Überblick unserer Leistungen in der Aufzählung:
• Wartung und Instandsetzung von Feststellanlagen und RWA Anlagen
• Feuerlöscher
• Rauchwarnmelder, Feuermelder, Brandmelder
• Löschtechnik
• Brandschutzschulungen
• Technische Wartung vom Löschgerät