Feststellanlagen – Wartung durch die Spezialisten von Stark Feuerschutz
Bei genügender Zufuhr von Sauerstoff kann sich ein Feuer in großen Gebäudekomplexen rasch ausbreiten. Mensch und Tier werden gefährdet und auch der materielle Schaden wird größer, wenn weitere Gebäudeteile durch Funkenflug und Flammen in Mitleidenschaft gezogen werden. Infolgedessen werden große Wohnanlagen oder Geschäftsgebäude zumeist in klar ausgewiesene Brandabschnitte eingeteilt. Der Grund hierfür ist, eine Feuersbrunst so weit einzugrenzen wie irgendwie möglich. Definiert und festgehalten ist dieses Vorgehen in einer Reihe von DIN-Normen und Vorschriften.
Die zugänglichen Bereiche der jeweiligen Brandabschnitte werden durch Feuerschutz-und Brandtüren abgesichert. Sämtliche Türen und Verbindungen müssen bei Ausbruch eines Brandes fortwährend verschlossen sein, um dem Brand den Sauerstoff zu entziehen. Für Materialtransporte, Belüftungszwecke und sonstige Nutzungen kann es allerdings erforderlich sein, dass die für eine bestimmte Dauer offen stehen müssen. Das Verkeilen oder ander weitig feste Arretieren ist jedoch vom Gesetzgeber verboten. Im Falle eines Brandes ist es zumeist unmöglich, dass eine Person die Tür noch per Hand bedient. Dafür gibt es Feststellanlagen, die das automatische Verschließen von Türen übernehmen.
Die Bauteile einer Feststellanlage
Feststellanlagen bestehen aus zumeist vier Bauteilen. Zu diesen gehören: Ein Rauchschalter bzw. Rauchmelder, ein Haftmagnet, ein Handauslöser und eine Zentrale. Der Magnet der Feststellanlage erhält von der Zentrale dauerhaft Strom. Damit wird die Tür offen gehalten. Im Brandfall erkennt der Rauchmelder,häufig auch als Rauchschalter bezeichnet, die Rauchkonzentration in der Luft. Der Melder leitet den empfangenen Impuls an die Zentrale der Feststellanlage weiter, die die die Energiezufuhr des Magneten abbricht. Die Magnetkraft wird ebenfalls unterbrochen und die Tür schließt sich infolge ihrer mechanischen Selbstschließfunktion. Mit dem Handauslöser lässt sich die Tür weiterhin manuell öffnen und schließen. Türen mit eigener Arretierfunktion sind für die Begrenzung von Brandabschnitten gesetzlich untersagt worden.
Welche Vorschriften bei Feststellanlagen zu beachten sind
Alle Anbieter von Feststellanlagen brauchen für ihre Erzeugnisse eine bauaufsichtliche Genehmemigung (baZ). Diese Zulassung wird vom Deutschen Institut für Bauordnung (DIBt) zuerkannt. Die Gültigkeit beträgt fünf Jahre; sie kann nach einer zusätzlichen Abnahme durch das DIBt zeitlich verlängert werden. Die DIN 14677 schreibt verbindliche Intervalle für die Prüfung und Wartung von Feststellanlagen vor. Für gewöhnlich muss in dreimonatigem eine Überprüfung der Funktionen vorgenommen werden. Die Wartung Alle 12 Monate muss die Anlage gewartet werden. Nach fünf Jahren Betriebstätigkeit sind die Brandmelder auszutauschen oder nach den jeweiligen Vorgaben der Hersteller. Alle Wartungs- und Prüfarbeiten dürfen nur von einem zertifizierten Fachmann vorgenommen werden.
Feststellanlagen: Wartungs- und Prüfungsarbeiten durch Stark Feuerschutz
Als erfahrene Fachfirma betreut Stark Feuerschutz Gewerbe- und Privatkunden in Schleswig-Holstein und Hamburg. Bei uns erhalten Sie Feuerlöscher, Rauchmelder und weitere Brandschutzlösungen und auch die Wartung und Überprüfung von Feststellanlagen übernehmen wir. Darüber hinaus halten wir auch Brandschutzschulungen ab, damit Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Notfall immer wissen, was wie man sich verhalten muss. Gerne beraten wir Sie ausführlich.
Ein kleiner Überblick unserer Leistungen in der Aufzählung:
• Instandsetzung von Feststellanlagen und RWA Anlagen
• Feuerlöscher
• Rauchwarnmelder, Feuermelder, Brandmelder
• Löschwassertechnik
• Brandschutzschulungen
• Technische Instandsetzung von Löschgeräte