Feststellanlagen – Wartung durch die Spezialisten von Stark Feuerschutz
Bei ausreichend Zufuhr von Sauerstoff kann sich ein Feuer in größeren Gebäuden schnell ausbreiten. Mensch und Tier sind in Gefahr und auch der Schaden an der Immobilie selbst erhöht sich, wenn weitere Gebäudeteile durch den Flammenfraß in Mitleidenschaft gezogen werden. Deshalb werden große Gebäude meist in klar ausgewiesene Brandabschnitte aufgeteilt. Der Grund hierfür ist, einen Brand so weit einzugrenzen wie irgendwie möglich. Definiert und festgehalten ist dies in speziellen Vorschriften und DIN-Normen.
Die zugänglichen Bereiche der jeweiligen Brandabschnitte werden durch Brand- und Feuerschutztüren abgesichert. Alle Verbindungsabschnitte und Türen müssen bei einem Brand fortwährend verschlossen sein, um dem Brand den Sauerstoff zu entziehen. Für Belüftungszwecke, Materialtransporte und weitere Nutzungszwecke kann es jedoch wichtig sein, dass die für eine bestimmte Dauer offen stehen müssen. Das Verkeilen oder ander weitig feste Arretieren ist allerdings von Gesetz her verboten. Im Falle eines Brandes ist es oftmals unmöglich, dass eine Person diese Tür noch von Hand bedient. Dafür gibt es Feststellanlagen, die das automatische Verschließen von Türen übernehmen.
Die Bausteine einer Feststellanlage
Feststellanlagen bestehen aus zumeist vier Bauteilen. Dies sind: Ein Rauchschalter bzw. Rauchmelder, ein Haftmagnet, ein Handauslöser und eine Zentrale. Der Haftmagnet der Feststellanlage bezieht über die Zentrale dauerhaft Strom. Damit wird die Tür offen gehalten. Im Brandfall erkennt der Rauchmelder – häufig auch Rauchschalter genannt – die Rauchkonzentration. Der Melder leitet den empfangenen Impuls an die Zentrale der Feststellanlage weiter, die dann wiederum die Stromzufuhr des Haftmagneten trennt. Die Magnetkraft fällt damit ebenfalls aus und die Tür schließt sich aufgrund ihrer mechanischen Selbstschließfunktion. Mit dem Handauslöser lässt sich die Tür weiterhin manuell bedienen. Türen mit Selbstarretierung sind für die Abgrenzung von Brandabschnitten vom Gesetzgeber verboten worden.
Welche Zulassungen und Vorschriften für Feststellanlagen gibt es?
Alle Anbieter von Feststellanlagen brauchen für ihre Erzeugnisse eine Zulassung der Bauaufsicht (baZ). Diese wird vom Deutschen Institut für Bauordnung – kurz: DIBt – erteilt. Ausgestellt wird die Genehmigung für insgesamt fünf Jahre; sie kann nach einer nochmaligen Überprüfung durch das DIBt zeitlich verlängert werden. Eine eigene DIN-Norm schreibt verbindliche Intervalle für die Überprüfung und Instandhaltung von Feststellanlagen vor. Für gewöhnlich muss in dreimonatigem eine Funktionsprüfung erfolgen. Die Wartung Die Wartung unterliegt einem jährlichen Zyklus. Nach fünf Jahren Betriebstätigkeit sind die Brandmelder auszutauschen oder nach den jeweils gültigen Herstellervorgaben. Alle Arbeiten dürfen nur von einem zertifizierten Fachmann ausgeführt werden.
Eine Feststellanlage für jedes Gebäude
Als spezialisierte Brandschutzfirma betreut Stark Feuerschutz Privat- und Gewerbekunden in Schleswig-Holstein und Hamburg. Bei uns erhalten Sie Feuerlöscher, Rauchmelder und weitere Brandschutzlösungen und auch die Wartung und Überprüfung von Feststellanlagen erledigen wir. Darüber hinaus halten wir auch Brandschutzschulungen ab, damit Sie und Ihre Mitarbeiter im Falle eines Brandes stets wissen, was wie man sich verhalten muss. Gerne informieren wir Sie ganz individuell und fallbezogen.
Unser Angebot in der Kurzübersicht:
• Instandsetzung von RWA Anlagen und Feststellanlagen
• Feuerlöscher
• Rauchwarnmelder, Feuermelder, Brandmelder
• Löschtechnik
• Brandschutzschulungen
• Technische Instandsetzung und Wartung vom Löschgerät