Feststellanlagen – Wartung durch die Spezialisten von Stark Feuerschutz
Bei auslangender Sauerstoffzufuhr kann sich ein Brand in großen Gebäudekomplexen schnell ausbreiten. Mensch und Tier geraten in Gefahr und auch der Schaden an der Immobilie selbst erhöht sich, wenn weitere Gebäudebereiche durch Funkenflug und Flammen in Mitleidenschaft gezogen werden. Daher werden große Wohn- oder Geschäftsgebäude meist in klar ausgewiesene Brandabschnitte unterteilt. Die Begründung dafür ist, eine Feuersbrunst keinen größeren Spielraum zu geben. Festgehalten und definiert ist dies in speziellen DIN-Normen und Vorschriften.
Die betretbaren Verbindungen zwischen den einzelnen Brandabschnitten werden durch Brand- und Feuerschutztüren abgesichert. Alle Türen und Verbindungsabschnitte müssen bei Ausbruch eines Brandes dauerhaft abgeschlossen sein, um den Flammen die Sauerstoffzufuhr abzuschneiden. Für die Belüftung, einen Materialtransport und sonstige Verwendungszwecke kann es jedoch wichtig sein, dass diese Türen für eine bestimmte Dauer offen stehen müssen. Das Verkeilen und Arretieren ist allerdings gesetzlich verboten. Im Feuerfall ist es meist nicht mehr möglich, dass eine Person diese Tür noch mit der Hand verschließt. Dafür gibt es Feststellanlagen, die das automatische Verschließen von Türen sicherstellen.
Was man unter einer Feststellanlage versteht
Feststellanlagen bestehen aus zumeist vier Bauteilen. Zu diesen gehören: ein Rauchmelder (Rauchschalter), ein Haftmagnet, eine Zentrale und ein Handauslöser. Der Haftmagnet einer Feststellanlage wird von der Zentrale mit Strom gespeist. Damit bleibt die Tür offen. Im Brandfall erkennt der Rauchmelder, auch oft Rauchschalter genannt, die Rauchentwicklung. Der Melder leitet den Impuls an die Zentrale der Feststellanlage weiter, die danach die Stromzufuhr des Magneten aussetzt. Die Magnetkraft entfällt ebenfalls und die Tür schließt sich infolge ihrer mechanischen Selbstschließfunktion. Mit dem Handauslöser kann die Tür weiter manuell bedient werden. Türen mit eigener Arretierfunktion sind für die Begrenzung von Brandabschnitten gesetzlich verboten worden.
Was es bei Feststellanlagen zu beachten gilt
Sämtliche Fabrikanten von Feststellanlagen benötigen für ihre Erzeugnisse eine bauaufsichtliche Zulassung (baZ). Diese Genehmigung wird vom Deutschen Institut für Bauordnung – kurz: DIBt – verfügt. Die Genehmigung wird für insgesamt fünf Jahre erteilt; sie kann nach einer nochmaligen Prüfung durch die Institution zeitlich verlängert werden. Eine eigene DIN-Norm schreibt strenge Intervalle für die Prüfung und Wartung von Feststellanlagen vor. Üblicherweise muss alle drei Monate eine Funktionsüberprüfung vorgenommen werden. Die Wartung Die Wartung unterliegt einem jährlichen Zyklus. Die Brandmelder werden alle fünf Jahre ausgetauscht oder nach den jeweiligen Herstellervorschriften. Sämtliche Prüf- und Wartungsarbeiten dürfen nur von einem qualifierten Fachmann ausgeführt werden.
Eine Feststellanlage für jedes Gebäude
Als erfahrene Fachfirma betreut Stark Feuerschutz Geschäfts- und Privatkunden in Schleswig-Holstein und Hamburg. Wir führen Feuerlöscher, Rauchmelder und weitere Brandschutzlösungen und auch die Wartung und Überprüfung von Feststellanlagen übernehmen wir. Darüber hinaus halten wir auch Brandschutzschulungen ab, damit Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Falle eines Brandes stets wissen, was zu tun ist. Gerne informieren wir Sie über Ihre indivuellen Möglichkeiten, wie Sie einen optimalen Brandschutz realisieren.
Eine kleine Aufzählung unserer Leistungen:
• Instandsetzung von Feststellanlagen und RWA Anlagen
• Feuerlöscher
• Rauchwarnmelder, Feuermelder, Brandmelder
• Löschtechnik
• Brandschutzschulungen
• Technische Instandsetzung und Wartung von Löschgeräte