Feststellanlagen – wir wissen, auf was Sie achten müssen!
Bei ausreichender Sauerstoffzufuhr kann sich ein Brand in größeren Gebäudekomplexen rasch ausbreiten. Mensch und Tier sind in Gefahr und auch der Schaden an der Immobilie selbst wird größer, wenn weitere Gebäudebereiche durch Funkenflug und Flammen in Mitleidenschaft gezogen werden. Infolgedessen werden größere Geschäftsgebäude oder Wohnanlagen regelmäßig in eindeutig definierte Brandabschnitte unterteilt. Der Grund dafür ist, einen Brandherd so weit einzugrenzen wie irgendwie möglich. Festgehalten und definiert ist dies in einer Reihe von Vorschriften und DIN-Normen.
Die begehbaren Verbindungen der Brandabschnitte werden durch Feuerschutz-und Brandtüren abgesichert. Alle Verbindungen und Türen müssen bei einem Brand dauerhaft verschlossen sein, um dem Feuer den Sauerstoff zu entziehen. Für Belüftungszwecke, Materialtransporte und sonstige Verwendungszwecke kann es jedoch notwendig sein, dass diese Türen für eine gewisse Zeit offen sein müssen. Das Arretieren oder anderweitig feste Verkeilen ist jedoch gesetzlich untersagt. Im Feuerfall ist es meist unmöglich, dass eine Person eine Tür noch per Hand abschließt. Deshalb gibt es Feststellanlagen, die die automatische Verriegelung von Türen garantieren.
Was ist eigentlich eine Feststellanlage?
Feststellanlagen unterteilen sich in vier wichtige Bauteile. Dies sind: Ein Rauchschalter bzw. Rauchmelder, ein Haftmagnet, eine Zentrale und ein Handauslöser. Der Haftmagnet der Feststellanlage erhält Strom über die Zentrale. Dadurch wird die Tür offen gehalten. Bei einem Brandausbruch erkennt der Rauchmelder – häufig auch Rauchschalter genannt – die Rauchkonzentration in der Luft. Der Melder leitet den Impuls an die Zentrale der Feststellanlage weiter, die die die Stromzufuhr des Haftmagneten unterbricht. Die Magnetkraft fällt damit ebenfalls aus und die Tür schließt sich aufgrund ihrer mechanischen Selbstschließfunktion. Durch den Handauslöser lässt sich die Tür weiterhin manuell öffnen und schließen. Türen mit Selbstarretierung sind für die Abgrenzung von Brandabschnitten gesetzlich verboten worden.
Welche Vorschriften sind bei Feststellanlagen zu beachten
Sämtliche Fabrikanten von Feststellanlagen brauchen für ihre Erzeugnisse eine Zulassung der Bauaufsicht (baZ). Sie wird vom Deutschen Institut für Bauordnung – kurz: DIBt – ausgestellt. Fünf Jahre beträgt die Gültigkeit; sie kann nach einer weiteren Überprüfung durch das Institut zeitlich verlängert werden. Eine eigene DIN-Norm schreibt strenge Intervalle für die Instandhaltung und Überprüfung von Feststellanlagen vor. Normalerweise muss in vierteljährigem Abstand eine Überprüfung der Funktionen erfolgen. Die Wartung Alle 12 Monate muss die Anlage gewartet werden. Die Brandmelder werden alle fünf Jahre ausgetauscht oder nach den jeweiligen Herstellervorgaben. Alle Wartungs- und Prüfarbeiten dürfen nur von einem zertifizierten Fachmann vorgenommen werden.
Feststellanlagen – verlässliche Technik für Ihre Sicherheit!
Als spezialisierte Brandschutzfirma betreut Stark Feuerschutz Privat- und Gewerbekunden in Schleswig-Holstein und Hamburg. Wir führen Rauchmelder, Feuerlöscher und andere Brandschutzlösungen und auch die Überprüfung und Wartung von Feststellanlagen erledigen wir. Des Weiteren halten wir auch Brandschutzschulungen ab, damit Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Brandfall immer wissen, was wie man sich verhalten muss. Gerne informieren wir Sie ganz individuell und fallbezogen.
Ein kleiner Überblick unserer Leistungen in der Aufzählung:
• Wartung und Instandsetzung von Feststellanlagen und RWA Anlagen
• Feuerlöscher
• Rauchwarnmelder, Brandmelder, Feuermelder
• Löschwassertechnik
• Brandschutzschulungen
• Technische Instandsetzung und Wartung vom Löschgerät