Feststellanlagen – auf Ihre spezifischen Bedürfnisse abgestimmte Überprüfung
Bei genügender Zufuhr von Sauerstoff kann sich ein Brand in größeren Gebäuden rasch ausbreiten. Menschen sind in Gefahr und auch der materielle Schaden erhöht sich, wenn weitere Gebäudebereiche durch den Flammenfraß in Mitleidenschaft gezogen werden. Aus diesem Grunde werden große Immobilien oft in eindeutig ausgewiesene Brandabschnitte eingeteilt. Die Begründung dafür ist, ein Feuer so wenig Spielraum wie möglich zu geben. Definiert und festgehalten ist dies in speziellen Vorschriften und DIN-Normen.
Die begehbaren Bereiche der jeweiligen Brandabschnitte werden durch Brand- und Feuerschutztüren gesichert. Sämtliche Verbindungen und Türen müssen bei Ausbruch eines Brandes dauerhaft verschlossen sein, um dem Feuer die Sauerstoffzufuhr zu entziehen. Für Materialtransporte, Belüftungszwecke und weitere Nutzungen kann es indes notwendig sein, dass die für eine gewisse Zeit offen sein müssen. Das Arretieren oder anderweitig feste Verkeilen ist allerdings gesetzlich verboten. Im Falle eines Brandes ist es regelmäßig nicht mehr möglich, dass eine Person eine Tür noch manuell abschließt. Deshalb gibt es Feststellanlagen, die das automatische Verschließen der Türen garantieren.
Die Bausteine einer Feststellanlage
Feststellanlagen setzen sich in aller Regel aus vier Segmenten zusammen. Zu diesen gehören: Ein Haftmagnet, ein Rauchmelder (Rauchschalter), ein Handauslöser sowie eine Zentrale. Der Haftmagnet einer Feststellanlage erhält Strom über die Zentrale. Damit wird die Tür offen gehalten. Im Brandfall erkennt der Rauchmelder,häufig auch als Rauchschalter bezeichnet, die Konzentration des Rauchs in der Umgebungsluft. Er leitet den empfangenen Impuls an die Zentrale der Feststellanlage weiter, die die die Stromzufuhr des Magneten stoppt. Die Magnetkraft fällt damit ebenfalls aus und die Tür schließt sich infolge ihrer mechanischen Selbstschließfunktion. Mit dem Handauslöser kann die Tür weiter manuell bedient werden. Türen mit Selbstarretierung sind für die Abgrenzung von Brandabschnitten vom Gesetzgeber untersagt worden.
Was es bei Feststellanlagen zu beachten gilt
Alle Fabrikanten von Feststellanlagen brauchen für ihre Erzeugnisse eine Zulassung der Bauaufsicht (baZ). Diese Genehmigung wird vom DIBt – Deutsches Institut für Bauordnung gegeben. Die Genehmigung wird für insgesamt fünf Jahre erteilt; sie kann nach einer zusätzlichen Überprüfung durch das Institut verlängert werden. Eine eigene DIN-Norm schreibt verbindliche Wartungsintervalle für die Überprüfung und Instandhaltung von Feststellanlagen vor. Üblicherweise muss in vierteljährigem Abstand eine Überprüfung der Funktionen vorgenommen werden. Die Wartung Die Wartung unterliegt einem jährlichen Zyklus. Der Austausch von Brandmeldern erfolgt nach fünf Jahren oder nach den jeweiligen Herstellervorschriften. Sämtliche Wartungs- und Prüfarbeiten dürfen nur von Fachkraft mit zertifizierter Qualifikation ausgeführt werden.
Feststellanlagen: Wartung durch die Brandschutzprofis von Stark Feuerschutz
Als erfahrene Brandschutzfirma betreut die Firma Stark Gewerbe- und Privatkunden in Hamburg und Schleswig-Holstein. Sie erhalten bei uns Feuerlöscher, Rauchmelder und weitere Brandschutzlösungen und auch die Überprüfung und Wartung von Feststellanlagen übernehmen wir. Außerdem halten wir auch Brandschutzschulungen ab, damit Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Feuerfall stets genau wissen, was gemacht werden muss. Gerne informieren wir Sie über Ihre indivuellen Möglichkeiten, wie Sie einen optimalen Brandschutz realisieren.
Eine kleine Aufzählung unserer Leistungen:
• Wartung und Instandsetzung von RWA Anlagen und Feststellanlagen
• Feuerlöscher
• Rauchwarnmelder, Feuermelder, Brandmelder
• Löschwassertechnik
• Brandschutzschulungen
• Technische Instandsetzung von Löschgeräte