Feststellanlagen – auf Ihre spezifischen Bedürfnisse abgestimmte Überprüfung
Bei auslangender Sauerstoffzufuhr kann sich ein Feuer in großen Gebäuden schnell ausbreiten. Mensch und Tier sind in Gefahr und auch der Schaden an der Bausubstanz erhöht sich, wenn zusätzliche Gebäudebereiche durch das Feuer in Mitleidenschaft gezogen werden. Infolgedessen werden große Wohn- oder Geschäftsgebäude zumeist in eindeutig ausgewiesene Brandabschnitte eingeteilt. Der Grund dafür ist, ein Feuer in möglichst engen Grenzen zu halten. Definiert und festgehalten ist dies in speziellen DIN-Normen und Vorschriften.
Die begehbaren Verbindungen der Brandabschnitte werden durch Brand- und Feuerschutztüren abgesichert. Sämtliche Verbindungsabschnitte und Türen müssen bei Ausbruch eines Feuers vollständig verschlossen sein, um dem Brand den Sauerstoff zu entziehen. Für Belüftungszwecke, Materialtransporte und weitere Nutzungszwecke kann es jedoch notwendig sein, dass die über einen gewissen Zeitraum offen stehen müssen. Das Verkeilen oder ander weitig feste Arretieren ist allerdings vom Gesetzgeber verboten. Im Feuerfall ist es zumeist unmöglich, dass eine Person diese Tür noch per Hand bedient. Aus diesem Grund gibt es Feststellanlagen, die den automatischen Verschluss der Türen sicherstellen.
Woraus eine Feststellanlage besteht
Feststellanlagen unterteilen sich in vier wichtige Bauteile. Zu diesen gehören: Ein Rauchschalter bzw. Rauchmelder, ein Haftmagnet, eine Zentrale und ein Handauslöser. Der Haftmagnet einer Feststellanlage erhält von der Zentrale dauerhaft Strom. Auf diese Weise bleibt die Tür offen. Bei Ausbruch eines Feuers erkennt der Rauchmelder – häufig auch Rauchschalter genannt – die Rauchkonzentration. Er leitet den empfangenen Impuls an die Zentrale der Feststellanlage weiter, die dann wiederum die Stromzufuhr des Magneten abbricht. Die Magnetkraft entfällt ebenfalls und die Tür schließt sich wegen ihrer mechanischen Selbstschließfunktion. Durch den Handauslöser lässt sich die Tür weiterhin manuell bedienen. Türen mit eigener Arretierfunktion sind für die Begrenzung von Brandabschnitten durch den Gesetzgeber untersagt worden.
Welche Vorschriften bei Feststellanlagen zu beachten sind
Alle Hersteller von Feststellanlagen benötigen für ihre Erzeugnisse eine bauaufsichtliche Zulassung (baZ). Diese Genehmigung wird vom DIBt – Deutsches Institut für Bauordnung verfügt. Die Gültigkeit beträgt fünf Jahre; sie kann nach einer erneuten Abnahme durch die Institution verlängert werden. Die DIN 14677 schreibt klar definierte Wartungsintervalle für die Überprüfung und Instandhaltung von Feststellanlagen vor. Zumeist muss alle drei Monate eine Prüfung der Funktionen erfolgen. Die Wartung In einem Abstand von 12 Monaten muss die Anlage gewartet werden. verfügt oder nach den jeweils gültigen Herstellervorschriften. Alle Wartungs- und Prüfarbeiten dürfen nur von Fachkraft mit entsprechender Qualifikation ausgeführt werden.
Sicher ist sicher – Wartung der Feststellanlage durch den Fachbetrieb
Als erfahrene Brandschutzfirma betreut die Firma Stark Privat- und Gewerbekunden in Schleswig-Holstein und Hamburg. Wir führen Feuerlöscher, Rauchmelder und weitere Brandschutzlösungen und auch die Wartung und Überprüfung von Feststellanlagen übernehmen wir. Des Weiteren halten wir auch Brandschutzschulungen ab, damit Sie und Ihre Mitarbeiter im Falle eines Feuers stets wissen, was gemacht werden muss. Gerne werden wir für Sie tätig.
Ein kleiner Überblick unserer Leistungen in der Aufzählung:
• Instandsetzung von RWA Anlagen und Feststellanlagen
• Feuerlöscher
• Rauchwarnmelder, Brandmelder, Feuermelder
• Löschtechnik
• Brandschutzschulungen
• Technische Wartung vom Löschgerät