Feststellanlagen – vertrauen Sie unserer Erfahrung
Bei ausreichend Zufuhr von Sauerstoff können sich Brände in großen Gebäuden rasch ausbreiten. Mensch und Tier werden gefährdet und auch der Schaden an der Immobilie selbst erhöht sich, wenn weitere Gebäudebereiche durch Funkenflug und Flammen in Mitleidenschaft gezogen werden. Deswegen werden große Wohnanlagen oder Geschäftsgebäude zumeist in klar abgegrenzte Brandabschnitte untergliedert. Die Begründung dafür ist, einen Brandherd so weit einzugrenzen wie irgendwie möglich. Festgehalten und definiert ist dies in einer Reihe von DIN-Normen und Vorschriften.
Die betretbaren Verbindungen zwischen den einzelnen Brandabschnitten werden durch Feuerschutz-und Brandtüren gesichert. Alle Türen und Verbindungen müssen im Brandfall vollständig geschlossen sein, um dem Feuer die Sauerstoffzufuhr zu entziehen. Für Materialtransporte, Belüftungszwecke und sonstige Verwendungszwecke kann es jedoch wichtig sein, dass diese Türen für eine bestimmte Dauer offen sein müssen. Das Arretieren oder anderweitig feste Verkeilen ist jedoch gesetzlich untersagt. Im Feuerfall ist es zumeist unmöglich, dass eine Person diese Tür noch manuell verschließt. Deshalb gibt es Feststellanlagen, die die automatische Verriegelung von Türen garantieren.
Einige Informationen über die Feststellanlage
Feststellanlagen setzen sich aus vier Komponenten zusammen. Zu diesen gehören: Ein Rauchschalter bzw. Rauchmelder, ein Haftmagnet, ein Handauslöser sowie eine Zentrale. Der Magnet der Feststellanlage erhält von der Zentrale dauerhaft Strom. Auf diese Weise wird die Tür offen gehalten. Bei Ausbruch eines Feuers erkennt der Rauchmelder, auch oft Rauchschalter genannt, die Rauchentwicklung. Der Melder leitet den Impuls an die Zentrale der Feststellanlage weiter, die dann wiederum die Energiezufuhr des Magneten unterbricht. Die Magnetkraft fällt damit ebenfalls aus und die Tür schließt sich infolge ihrer mechanischen Selbstschließfunktion. Durch den Handauslöser lässt sich die Tür weiterhin manuell bedienen. Türen mit Selbstarretierung sind für die Abgrenzung von Brandabschnitten gesetzlich untersagt worden.
Welche Vorschriften sind bei Feststellanlagen zu beachten
Sämtliche Anbieter von Feststellanlagen benötigen für ihre Erzeugnisse eine Zulassung der Bauaufsicht (baZ). Diese wird vom Deutschen Institut für Bauordnung – kurz: DIBt – gegeben. Insgesamt fünf Jahre ist die Zusage gültig; sie kann nach einer zusätzlichen Kontrolle durch die Institution zeitlich verlängert werden. Die DIN 14677 schreibt verbindliche Intervalle für die Prüfung und Wartung von Feststellanlagen vor. Für gewöhnlich muss alle drei Monate eine Prüfung der Funktionen vorgenommen werden. Die Wartung Eine Wartung muss alle 12 Monate erfolgen. Der Austausch von Brandmeldern erfolgt nach fünf Jahren oder nach den jeweils gültigen Produzentenvorgaben. Alle Prüf- und Wartungsarbeiten dürfen nur von einem zertifizierten Fachmann vorgenommen werden.
Feststellanlagen: Wartung durch die Brandschutzprofis von Stark Feuerschutz
Als spezialisierte Fachfirma betreut Stark Feuerschutz Privat- und Gewerbekunden in Hamburg und Schleswig-Holstein. Wir führen Feuerlöscher, Rauchmelder und weitere Brandschutzlösungen und auch die Wartung und Überprüfung von Feststellanlagen übernehmen wir. Darüber hinaus halten wir auch Brandschutzschulungen ab, damit Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Brandfall immer genau wissen, was zu tun ist. Gerne werden wir für Sie tätig.
Unser Angebot in der Kurzübersicht:
• Wartung von Feststellanlagen und RWA Anlagen
• Feuerlöscher
• Rauchwarnmelder, Brandmelder, Feuermelder
• Löschtechnik
• Brandschutzschulungen
• Technische Wartung von Löschgeräte