Feststellanlagen – alles, was Sie wissen müssen!
Bei genügender Sauerstoffzufuhr kann sich ein Brand in großen Gebäuden rasch ausbreiten. Mensch und Tier sind in Gefahr und auch der Schaden an der Immobilie selbst wird größer, wenn weitere Gebäudeteile durch den Flammenfraß in Mitleidenschaft gezogen werden. Daher werden große Wohn- oder Geschäftsgebäude oft in eindeutig definierte Brandabschnitte eingeteilt. Die Begründung hierfür ist, ein Feuer so weit einzugrenzen wie irgendwie möglich. Definiert und festgehalten ist dies in einer Reihe von Vorschriften und DIN-Normen.
Die begehbaren Verbindungen der Brandabschnitte werden durch Brand- und Feuerschutztüren abgesichert. Sämtliche Verbindungsbereiche und Türen müssen bei einem Brand vollständig geschlossen sein, um dem Feuer die Sauerstoffzufuhr abzuschneiden. Für Materialtransporte, Belüftungszwecke und weitere Nutzungen kann es jedoch nötig sein, dass die für eine gewisse Zeit offen sein müssen. Das Arretieren oder anderweitig feste Verkeilen ist jedoch von Gesetz her verboten. Im Brandfall ist es regelmäßig nicht mehr möglich, dass eine Person eine Tür noch per Hand bedient. Deshalb gibt es Feststellanlagen, die den automatischen Verschluss von Türen übernehmen.
Die Bauteile einer Feststellanlage
Feststellanlagen setzen sich in aller Regel aus vier Segmenten zusammen. Dies sind: Ein Haftmagnet, ein Rauchmelder (Rauchschalter), eine Zentrale und ein Handauslöser. Der Haftmagnet der Feststellanlage bezieht über die Zentrale dauerhaft Strom. Dadurch wird die Tür offen gehalten. Im Brandfall erkennt der Rauchmelder – häufig auch Rauchschalter genannt – die Rauchkonzentration. Der Melder leitet den empfangenen Impuls an die Zentrale der Feststellanlage weiter, die dann die Energiezufuhr des Haftmagneten stoppt. Die Magnetkraft stoppt ebenfalls und die Tür schließt sich aufgrund ihrer mechanischen Selbstschließfunktion. Mit dem Handauslöser kann die Tür weiterhin manuell geöffnet und geschlossen werden. Türen mit eigener Arretierfunktion sind für die Begrenzung von Brandabschnitten vom Gesetzgeber untersagt worden.
Welche Vorschriften bei Feststellanlagen zu beachten sind
Sämtliche Fabrikanten von Feststellanlagen benötigen für ihre Produkte eine bauaufsichtliche Zulassung (baZ). Diese Genehmigung wird vom DIBt – Deutsches Institut für Bauordnung gegeben. Fünf Jahre beträgt die Gültigkeit; sie kann nach einer weiteren Kontrolle durch das DIBt verlängert werden. Die DIN 14677 schreibt strenge Intervalle für die Instandhaltung und Überprüfung von Feststellanlagen vor. Für gewöhnlich muss im Abstand von drei Monaten eine Überprüfung der Funktionen vorgenommen werden. Die Wartung Eine Wartung muss alle 12 Monate erfolgen. Nach fünf Jahren erfolgt ein Austausch der Brandmelder oder nach den jeweiligen Produzentenvorgaben. Alle Prüf- und Wartungsarbeiten dürfen nur von einem zertifizierten Fachmann vorgenommen werden.
Feststellanlagen: Wartung durch die Brandschutzprofis von Stark Feuerschutz
Als erfahrene Brandschutzfirma betreut unser Unternehmen Geschäfts- und Privatkunden in Hamburg und Schleswig-Holstein. Wir führen Feuerlöscher, Rauchmelder und weitere Brandschutzlösungen und auch die Wartung und Überprüfung von Feststellanlagen übernehmen wir. Ferner halten wir auch Brandschutzschulungen ab, damit Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Falle eines Brandes stets wissen, was zu tun ist. Gerne beraten wir Sie ausführlich.
Unser Angebot in der Kurzübersicht:
• Instandsetzung von Feststellanlagen und RWA Anlagen
• Feuerlöscher
• Rauchwarnmelder, Feuermelder, Brandmelder
• Löschwassertechnik
• Brandschutzschulungen
• Technische Wartung und Instandsetzung von Löschgeräte