Feststellanlagen – für Ihre Sicherheit!
Bei genügender Zufuhr von Sauerstoff können sich Flammen in großen Gebäudekomplexen rasch ausbreiten. Mensch und Tier geraten in Gefahr und auch der Schaden an der Bausubstanz wird größer, wenn weitere Gebäudebereiche durch den Flammenfraß in Mitleidenschaft gezogen werden. Aus diesem Grunde werden große Gebäude meist in klar ausgewiesene Brandabschnitte aufgeteilt. Der Grund hierfür ist, einen Brandherd in möglichst engen Grenzen zu halten. Definiert und festgehalten ist dieses Vorgehen in speziellen Vorschriften und DIN-Normen.
Die betretbaren Bereiche der jeweiligen Brandabschnitte werden durch Brand- und Feuerschutztüren abgesichert. Alle Türen und Verbindungen müssen bei Feuerausbruch ausnahmslos verschlossen sein, um den Flammen den Sauerstoff zu entziehen. Für Materialtransporte, Belüftungszwecke und sonstige Nutzungszwecke kann es jedoch erforderlich sein, dass diese Türen für eine bestimmte Dauer offen sein müssen. Das Verkeilen oder ander weitig feste Arretieren ist allerdings gesetzlich verboten. Im Brandfall ist es zumeist unmöglich, dass eine Person eine Tür noch per Hand bedient. Dafür gibt es Feststellanlagen, die das automatische Verschließen der Türen sicherstellen.
Was man unter einer Feststellanlage versteht
Feststellanlagen unterteilen sich in vier wichtige Bauteile. Zu diesen gehören: Ein Rauchschalter bzw. Rauchmelder, ein Haftmagnet, eine Zentrale und ein Handauslöser. Der Haftmagnet einer Feststellanlage erhält Strom über die Zentrale. Damit bleibt die Tür offen. Im Falle eines Brandes erkennt der Rauchmelder,häufig auch als Rauchschalter bezeichnet, die Konzentration des Rauchs in der Umgebungsluft. Er leitet den empfangenen Impuls an die Zentrale der Feststellanlage weiter, die die die Energiezufuhr des Magneten stoppt. Die Magnetkraft entfällt ebenfalls und die Tür schließt sich wegen ihrer mechanischen Selbstschließfunktion. Mit dem Handauslöser kann die Tür weiter manuell bedient werden. Türen mit Selbstarretierung sind für die Begrenzung von Brandabschnitten durch den Gesetzgeber untersagt worden.
Welche Vorschriften sind bei Feststellanlagen zu beachten
Sämtliche Fabrikanten von Feststellanlagen brauchen für ihre Produkte eine bauaufsichtliche Zulassung (baZ). Sie wird vom Deutschen Institut für Bauordnung – kurz: DIBt – verfügt. Die Gültigkeit beträgt fünf Jahre; sie kann nach einer zusätzlichen Überprüfung durch die Institution zeitlich verlängert werden. Eine spezielle DIN-Norm schreibt verbindliche Intervalle für die Wartung und Überprüfung von Feststellanlagen vor. Normalerweise muss im Abstand von drei Monaten eine Funktionsüberprüfung erfolgen. Die Wartung Eine Wartung muss alle 12 Monate erfolgen. Der Austausch von Brandmeldern erfolgt nach fünf Jahren oder nach den jeweiligen Produzentenvorgaben. Alle Arbeiten dürfen nur von Fachkraft mit entsprechender Qualifikation ausgeführt werden.
Feststellanlagen: Wartungs- und Prüfungsarbeiten durch Stark Feuerschutz
Als erfahrene Brandschutzfirma betreut unser Unternehmen Gewerbe- und Privatkunden in Schleswig-Holstein und Hamburg. Wir führen Feuerlöscher, Rauchmelder und weitere Brandschutzlösungen und auch die Überprüfung und Wartung von Feststellanlagen erledigen wir. Darüber hinaus führen wir auch Brandschutzschulungen durch, damit Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Falle eines Brandes stets genau wissen, was wie man sich verhalten muss. Gerne beraten wir Sie ausführlich.
Ein kleiner Überblick über unser Leistungsprogramm:
• Wartung und Instandsetzung von Feststellanlagen und RWA Anlagen
• Feuerlöscher
• Rauchwarnmelder, Feuermelder, Brandmelder
• Löschtechnik
• Brandschutzschulungen
• Technische Wartung von Löschgeräte