Feststellanlagen – Überprüfung und Wartung durch den Experten
Bei auslangender Sauerstoffzufuhr können sich Flammen in großen Gebäudekomplexen schnell ausbreiten. Mensch und Tier sind in Gefahr und auch der materielle Schaden erhöht sich, wenn weitere Gebäudeteile durch die Flammen in Mitleidenschaft gezogen werden. Aus diesem Grunde werden große Immobilien zumeist in klar abgegrenzte Brandabschnitte untergliedert. Der Grund dafür ist, einen Brandherd in möglichst engen Grenzen zu halten. Festgehalten und definiert ist dies in einer Reihe von Vorschriften und DIN-Normen.
Die zugänglichen Bereiche der jeweiligen Brandabschnitte werden durch Feuerschutz-und Brandtüren abgesichert. Alle Türen und Verbindungsabschnitte müssen bei einem Brand vollständig geschlossen sein, um den Flammen die Sauerstoffzufuhr zu entziehen. Für die Belüftung, einen Materialtransport und sonstige Nutzungsmöglichkeiten kann es jedoch erforderlich sein, dass die für eine gewisse Zeit offen stehen müssen. Das Arretieren oder anderweitig feste Verkeilen ist jedoch vom Gesetzgeber verboten. Im Falle eines Brandes ist es meist unmöglich, dass eine Person eine Tür noch von Hand bedient. Deshalb gibt es Feststellanlagen, die den automatischen Verschluss der Türen sicherstellen.
Woraus eine Feststellanlage besteht
Feststellanlagen bestehen aus zumeist vier Bauteilen. Zu diesen gehören: Ein Haftmagnet, ein Rauchmelder bzw. Rauchschalter, eine Zentrale und ein Handauslöser. Der Magnet einer Feststellanlage wird von der Zentrale mit Strom gespeist. Dadurch wird die Tür offen gehalten. Im Falle eines Brandes erkennt der Rauchmelder – vielen auch als Rauchschalter bekannt – die Konzentration des Rauchs in der Umgebungsluft. Der Melder leitet den Impuls an die Zentrale der Feststellanlage weiter, die die die Energiezufuhr des Haftmagneten abbricht. Die Magnetkraft entfällt ebenfalls und die Tür schließt sich infolge ihrer mechanischen Selbstschließfunktion. Mit dem Handauslöser kann die Tür weiter manuell bedient werden. Türen mit Selbstarretierung sind für die Begrenzung von Brandabschnitten gesetzlich untersagt worden.
Welche Vorschriften bei Feststellanlagen zu beachten sind
Alle Hersteller von Feststellanlagen benötigen für ihre Produkte eine bauaufsichtliche Genehmemigung (baZ). Diese Genehmigung wird vom Deutschen Institut für Bauordnung – kurz: DIBt – gegeben. Insgesamt fünf Jahre ist die Zusage gültig; sie kann nach einer weiteren Prüfung durch die Institution verlängert werden. Die DIN 14677 schreibt strenge Wartungsintervalle für die Instandhaltung und Überprüfung von Feststellanlagen vor. Normalerweise muss in dreimonatigem eine Funktionsprüfung erfolgen. Die Wartung Eine Wartung muss alle 12 Monate erfolgen. Die Brandmelder werden alle fünf Jahre ausgetauscht oder nach den jeweils gültigen Herstellervorschriften. Alle Arbeiten dürfen nur von Fachkraft mit zertifizierter Qualifikation vorgenommen werden.
Feststellanlagen erhöhen die Sicherheit
Als spezialisierte Brandschutzfirma betreut Stark Feuerschutz Privat- und Geschäftskunden in Schleswig-Holstein und Hamburg. Wir führen Rauchmelder, Feuerlöscher und andere Brandschutzlösungen und auch die Wartung und Überprüfung von Feststellanlagen erledigen wir. Ferner führen wir auch Brandschutzschulungen durch, damit Sie und Ihre Mitarbeiter im Falle eines Brandes stets genau wissen, was gemacht werden muss. Gerne werden wir für Sie tätig.
Unser Angebot in der Kurzübersicht:
• Wartung von Feststellanlagen und RWA Anlagen
• Feuerlöscher
• Rauchwarnmelder, Brandmelder, Feuermelder
• Löschtechnik
• Brandschutzschulungen
• Technische Wartung und Instandsetzung von Löschgeräte