Feststellanlagen – Wartung durch die Spezialisten von Stark Feuerschutz
Bei genügender Zufuhr von Sauerstoff können sich Flammen in großen Gebäudekomplexen rasch ausbreiten. Menschen geraten in Gefahr und auch der Schaden an der Bausubstanz wird größer, wenn weitere Gebäudeteile durch den Flammenfraß in Mitleidenschaft gezogen werden. Daher werden größere Wohnanlagen oder Geschäftsgebäude meist in klar ausgewiesene Brandabschnitte aufgeteilt. Die Begründung hierfür ist, einen Brandherd so wenig Spielraum wie möglich zu geben. Definiert und festgehalten ist dies in einer Reihe von DIN-Normen und Vorschriften.
Die betretbaren Verbindungen zwischen den einzelnen Brandabschnitten werden durch Feuerschutz-und Brandtüren gesichert. Alle Türen und Verbindungsabschnitte müssen im Brandfall dauerhaft abgeschlossen sein, um den Flammen die Sauerstoffzufuhr abzuschneiden. Für die Belüftung, einen Materialtransport und sonstige Nutzungszwecke kann es jedoch erforderlich sein, dass die für eine gewisse Zeit offen stehen müssen. Das Verkeilen und Arretieren ist allerdings vom Gesetzgeber untersagt. Im Feuerfall ist es meist nicht mehr möglich, dass eine Person diese Tür noch per Hand verschließt. Aus diesem Grund gibt es Feststellanlagen, die den automatischen Verschluss der Türen übernehmen.
Einige Informationen über die Feststellanlage
Feststellanlagen unterteilen sich in vier wichtige Bauteile. Zu diesen gehören: Ein Haftmagnet, ein Rauchmelder (Rauchschalter), eine Zentrale und ein Handauslöser. Der Magnet der Feststellanlage erhält Strom über die Zentrale. Auf diese Weise bleibt die Tür offen. Im Falle eines Brandes erkennt der Rauchmelder – vielen auch als Rauchschalter bekannt – die Rauchentwicklung. Er leitet den empfangenen Impuls an die Zentrale der Feststellanlage weiter, die die die Energiezufuhr des Magneten stoppt. Die Magnetkraft entfällt ebenfalls und die Tür schließt sich wegen ihrer mechanischen Selbstschließfunktion. Durch den Handauslöser lässt sich die Tür weiterhin manuell öffnen und schließen. Türen mit Selbstarretierung sind für die Begrenzung von Brandabschnitten vom Gesetzgeber untersagt worden.
Was es bei Feststellanlagen zu beachten gilt
Alle Anbieter von Feststellanlagen brauchen für ihre Produkte eine bauaufsichtliche Genehmemigung (baZ). Sie wird vom Deutschen Institut für Bauordnung – kurz: DIBt – erteilt. Insgesamt fünf Jahre ist die Zusage gültig; sie kann nach einer nochmaligen Kontrolle durch das DIBt verlängert werden. Eine eigene DIN-Norm schreibt strenge Wartungsintervalle für die Überprüfung und Instandhaltung von Feststellanlagen vor. Üblicherweise muss alle drei Monate eine Überprüfung der Funktionen erfolgen. Die Wartung Eine Wartung muss alle 12 Monate erfolgen. verfügt oder nach den jeweils gültigen Produzentenvorgaben. Alle Prüf- und Wartungsarbeiten dürfen nur von Fachkraft mit zertifizierter Qualifikation vorgenommen werden.
Feststellanlagen: Wartung durch die Brandschutzprofis von Stark Feuerschutz
Als spezialisierte Brandschutzfirma betreut Stark Feuerschutz Geschäfts- und Privatkunden in Hamburg und Schleswig-Holstein. Sie erhalten bei uns Feuerlöscher, Rauchmelder und weitere Brandschutzlösungen und auch die Wartung und Überprüfung von Feststellanlagen erledigen wir. Außerdem halten wir auch Brandschutzschulungen ab, damit Sie und Ihre Mitarbeiter im Falle eines Feuers immer wissen, was zu tun ist. Gerne informieren wir Sie ganz individuell und fallbezogen.
Unser Angebot in der Kurzübersicht:
• Instandsetzung und Wartung von RWA Anlagen und Feststellanlagen
• Feuerlöscher
• Rauchwarnmelder, Feuermelder, Brandmelder
• Löschwassertechnik
• Brandschutzschulungen
• Technische Wartung und Instandsetzung von Löschgeräte