Feststellanlagen – Überprüfung und Wartung durch den Experten
Bei ausreichend Zufuhr von Sauerstoff kann sich ein Brand in größeren Gebäuden rasch ausbreiten. Mensch und Tier sind in Gefahr und auch der materielle Schaden wird größer, wenn weitere Gebäudebereiche durch den Flammenfraß in Mitleidenschaft gezogen werden. Deswegen werden größere Geschäftsgebäude oder Wohnanlagen regelmäßig in klar ausgewiesene Brandabschnitte unterteilt. Die Begründung dafür ist, ein Feuer in möglichst engen Grenzen zu halten. Festgehalten und definiert ist dies in speziellen Vorschriften und DIN-Normen.
Die betretbaren Bereiche der jeweiligen Brandabschnitte werden durch Feuerschutz-und Brandtüren gesichert. Alle Verbindungsbereiche und Türen müssen bei Ausbruch eines Brandes dauerhaft verschlossen sein, um dem Feuer die Sauerstoffzufuhr abzuschneiden. Für die Belüftung, einen Materialtransport und sonstige Verwendungszwecke kann es jedoch wichtig sein, dass diese Türen für eine bestimmte Dauer offen sein müssen. Das Arretieren oder anderweitig feste Verkeilen ist jedoch gesetzlich untersagt. Im Falle eines Brandes ist es meist nicht mehr möglich, dass eine Person die Tür noch per Hand abschließt. Aus diesem Grund gibt es Feststellanlagen, die den automatischen Verschluss der Türen sicherstellen.
Die Bauteile einer Feststellanlage
Feststellanlagen setzen sich aus vier Komponenten zusammen. Dies sind: ein Rauchmelder (Rauchschalter), ein Haftmagnet, eine Zentrale und ein Handauslöser. Der Haftmagnet der Feststellanlage wird über die Zentrale mit Strom versorgt. Auf diesem Weg bleibt die Tür offen. Bei einem Brandausbruch erkennt der Rauchmelder – vielen auch als Rauchschalter bekannt – die Rauchkonzentration in der Luft. Er leitet den Impuls an die Zentrale der Feststellanlage weiter, die danach die Energiezufuhr des Magneten unterbricht. Die Magnetkraft fällt damit ebenfalls aus und die Tür schließt sich infolge ihrer mechanischen Selbstschließfunktion. Mit dem Handauslöser lässt sich die Tür weiterhin manuell bedienen. Türen mit eigener Arretierfunktion sind für die Begrenzung von Brandabschnitten durch den Gesetzgeber verboten worden.
Welche Zulassungen und Vorschriften für Feststellanlagen gibt es?
Alle Hersteller von Feststellanlagen brauchen für ihre Erzeugnisse eine Zulassung der Bauaufsicht (baZ). Diese wird vom Deutschen Institut für Bauordnung (DIBt) gegeben. Insgesamt fünf Jahre ist die Zusage gültig; sie kann nach einer nochmaligen Kontrolle durch das DIBt zeitlich verlängert werden. Eine eigene DIN-Norm schreibt verbindliche Intervalle für die Überprüfung und Instandhaltung von Feststellanlagen vor. Normalerweise muss alle drei Monate eine Überprüfung der Funktionen erfolgen. Die Wartung Nach 12 Monaten Betrieb ist die Anlage zu warten. Die Brandmelder werden alle fünf Jahre ausgetauscht oder nach den jeweiligen Herstellervorgaben. Alle Arbeiten dürfen nur von einem zertifizierten Fachmann vorgenommen werden.
Feststellanlagen erhöhen die Sicherheit
Als erfahrene Brandschutzfirma betreut Stark Feuerschutz Geschäfts- und Privatkunden in Hamburg und Schleswig-Holstein. Bei uns erhalten Sie Rauchmelder, Feuerlöscher und andere Brandschutzlösungen und auch die Überprüfung und Wartung von Feststellanlagen übernehmen wir. Außerdem halten wir auch Brandschutzschulungen ab, damit Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Falle eines Brandes immer genau wissen, was gemacht werden muss. Gerne informieren wir Sie ganz individuell und fallbezogen.
Ein kleiner Überblick unserer Leistungen in der Aufzählung:
• Instandsetzung und Wartung von RWA Anlagen und Feststellanlagen
• Feuerlöscher
• Rauchwarnmelder, Brandmelder, Feuermelder
• Löschtechnik
• Brandschutzschulungen
• Technische Wartung und Instandsetzung vom Löschgerät