Feststellanlagen – alles, was Sie wissen müssen!
Bei auslangender Zufuhr von Sauerstoff können sich Flammen in großen Gebäuden schnell ausbreiten. Menschen geraten in Gefahr und auch der Schaden an der Immobilie selbst wird größer, wenn zusätzliche Gebäudeteile durch die Flammen in Mitleidenschaft gezogen werden. Deshalb werden größere Geschäftsgebäude oder Wohnanlagen oft in klar definierte Brandabschnitte gegliedert. Die Begründung hierfür ist, einen Brand so weit einzugrenzen wie irgendwie möglich. Festgehalten und definiert ist dies in speziellen DIN-Normen und Vorschriften.
Die betretbaren Verbindungen zwischen den einzelnen Brandabschnitten werden durch Feuerschutz-und Brandtüren gesichert. Sämtliche Verbindungen und Türen müssen im Brandfall vollständig abgeschlossen sein, um den Flammen die Sauerstoffzufuhr abzuschneiden. Für Belüftungszwecke, Materialtransporte und weitere Verwendungszwecke kann es jedoch wichtig sein, dass die für eine gewisse Zeit offen stehen müssen. Das Arretieren und Verkeilen ist jedoch gesetzlich verboten. Im Feuerfall ist es zumeist nicht mehr möglich, dass eine Person diese Tür noch manuell bedient. Aus diesem Grund gibt es Feststellanlagen, die die automatische Verriegelung der Türen garantieren.
Die Bausteine einer Feststellanlage
Feststellanlagen bestehen aus zumeist vier Bauteilen. Zu diesen gehören: Ein Rauchschalter bzw. Rauchmelder, ein Haftmagnet, eine Zentrale und ein Handauslöser. Der Magnet der Feststellanlage bezieht über die Zentrale dauerhaft Strom. Damit wird die Tür offen gehalten. Bei Ausbruch eines Feuers erkennt der Rauchmelder – vielen auch als Rauchschalter bekannt – die Konzentration des Rauchs in der Umgebungsluft. Der Melder leitet den empfangenen Impuls an die Zentrale der Feststellanlage weiter, die dann die Energiezufuhr des Magneten trennt. Die Magnetkraft entfällt ebenfalls und die Tür schließt sich wegen ihrer mechanischen Selbstschließfunktion. Durch den Handauslöser lässt sich die Tür weiterhin manuell bedienen. Türen mit Selbstarretierung sind für die Abgrenzung von Brandabschnitten vom Gesetzgeber verboten worden.
Welche Vorschriften sind bei Feststellanlagen zu beachten
Sämtliche Fabrikanten von Feststellanlagen benötigen für ihre Produkte eine Zulassung der Bauaufsicht (baZ). Sie wird vom Deutschen Institut für Bauordnung – kurz: DIBt – verfügt. Die Genehmigung wird für insgesamt fünf Jahre erteilt; sie kann nach einer zusätzlichen Prüfung durch die Institution verlängert werden. Eine eigene DIN-Norm schreibt klar definierte Wartungsintervalle für die Instandhaltung und Überprüfung von Feststellanlagen vor. Üblicherweise muss in dreimonatigem eine Prüfung der Funktionen vorgenommen werden. Die Wartung Alle 12 Monate muss die Anlage gewartet werden. Die Brandmelder werden alle fünf Jahre ausgetauscht oder nach den jeweiligen Herstellervorschriften. Alle Arbeiten dürfen nur von Fachkraft mit entsprechender Qualifikation ausgeführt werden.
Feststellanlagen erhöhen die Sicherheit
Als spezialisierte Fachfirma betreut unser Unternehmen Privat- und Gewerbekunden in Hamburg und Schleswig-Holstein. Sie erhalten bei uns Rauchmelder, Feuerlöscher und andere Brandschutzlösungen und auch die Überprüfung und Wartung von Feststellanlagen übernehmen wir. Des Weiteren halten wir auch Brandschutzschulungen ab, damit Sie und Ihre Mitarbeiter im Brandfall immer wissen, was gemacht werden muss. Gerne informieren wir Sie ganz individuell und fallbezogen.
Unser Angebot in der Kurzübersicht:
• Instandsetzung von Feststellanlagen und RWA Anlagen
• Feuerlöscher
• Rauchwarnmelder, Brandmelder, Feuermelder
• Löschtechnik
• Brandschutzschulungen
• Technische Wartung vom Löschgerät