Feststellanlagen – die Wartung ist eine Aufgabe für den Fachbetrieb
Bei ausreichend Sauerstoffzufuhr kann sich ein Brand in größeren Gebäuden rasch ausbreiten. Menschen geraten in Gefahr und auch der materielle Schaden wird größer, wenn weitere Gebäudeteile durch Funkenflug und Flammen in Mitleidenschaft gezogen werden. Deswegen werden größere Geschäftsgebäude oder Wohnanlagen oft in klar ausgewiesene Brandabschnitte gegliedert. Die Begründung hierfür ist, ein Feuer keinen größeren Spielraum zu geben. Definiert und festgehalten ist dieses Vorgehen in speziellen Vorschriften und DIN-Normen.
Die zugänglichen Bereiche der jeweiligen Brandabschnitte werden durch Feuerschutz-und Brandtüren abgesichert. Sämtliche Verbindungen und Türen müssen bei Ausbruch eines Brandes ausnahmslos abgeschlossen sein, um dem Brand den Sauerstoff zu entziehen. Für Materialtransporte, Belüftungszwecke und sonstige Verwendungszwecke kann es indes erforderlich sein, dass die für eine bestimmte Dauer offen sein müssen. Das Arretieren oder anderweitig feste Verkeilen ist jedoch von Gesetz her untersagt. Im Brandfall ist es oftmals unmöglich, dass eine Person diese Tür noch manuell bedient. Dafür gibt es Feststellanlagen, die das automatische Verschließen von Türen sicherstellen.
Einige Informationen über die Feststellanlage
Feststellanlagen setzen sich aus vier Komponenten zusammen. Zu diesen gehören: Ein Haftmagnet, ein Rauchmelder bzw. Rauchschalter, ein Handauslöser sowie eine Zentrale. Der Haftmagnet der Feststellanlage bezieht über die Zentrale dauerhaft Strom. Dadurch wird die Tür offen gehalten. Bei Feuerausbruch erkennt der Rauchmelder – häufig auch Rauchschalter genannt – die Konzentration des Rauchs in der Umgebungsluft. Der Melder leitet den Impuls an die Zentrale der Feststellanlage weiter, die danach die Stromzufuhr des Haftmagneten trennt. Die Magnetkraft wird ebenfalls unterbrochen und die Tür schließt sich infolge ihrer mechanischen Selbstschließfunktion. Mit dem Handauslöser lässt sich die Tür weiterhin manuell bedienen. Türen mit eigener Arretierfunktion sind für die Abgrenzung von Brandabschnitten durch den Gesetzgeber verboten worden.
Welche Vorschriften bei Feststellanlagen zu beachten sind
Alle Anbieter von Feststellanlagen benötigen für ihre Erzeugnisse eine Zulassung der Bauaufsicht (baZ). Sie wird vom DIBt – Deutsches Institut für Bauordnung gegeben. Die Genehmigung wird für insgesamt fünf Jahre erteilt; sie kann nach einer weiteren Überprüfung durch das DIBt zeitlich verlängert werden. Die DIN 14677 schreibt strenge Intervalle für die Prüfung und Wartung von Feststellanlagen vor. Üblicherweise muss alle drei Monate eine Prüfung der Funktionen vorgenommen werden. Die Wartung Eine Wartung muss alle 12 Monate erfolgen. Nach fünf Jahren erfolgt ein Austausch der Brandmelder oder nach den jeweils gültigen Herstellervorgaben. Sämtliche Arbeiten dürfen nur von Fachkraft mit entsprechender Qualifikation vorgenommen werden.
Wir informieren Sie gerne über Feststellanlagen
Als erfahrene Brandschutzfirma betreut Stark Feuerschutz Geschäfts- und Privatkunden in Schleswig-Holstein und Hamburg. Bei uns erhalten Sie Rauchmelder, Feuerlöscher und andere Brandschutzlösungen und auch die Überprüfung und Wartung von Feststellanlagen erledigen wir. Darüber hinaus halten wir auch Brandschutzschulungen ab, damit Sie und Ihre Mitarbeiter im Notfall stets wissen, was wie man sich verhalten muss. Gerne beraten wir Sie ausführlich.
Ein kleiner Überblick unserer Leistungen in der Aufzählung:
• Wartung von RWA Anlagen und Feststellanlagen
• Feuerlöscher
• Rauchwarnmelder, Feuermelder, Brandmelder
• Löschtechnik
• Brandschutzschulungen
• Technische Wartung und Instandsetzung von Löschgeräte