Feststellanlagen – eine Aufgabe für den Spezialisten
Bei auslangender Zufuhr von Sauerstoff kann sich ein Brand in großen Gebäudekomplexen schnell ausbreiten. Mensch und Tier geraten in Gefahr und auch der Schaden an der Immobilie selbst erhöht sich, wenn weitere Gebäudeteile durch das Feuer in Mitleidenschaft gezogen werden. Deshalb werden große Wohn- oder Geschäftsgebäude meist in klar ausgewiesene Brandabschnitte aufgeteilt. Die Begründung dafür ist, eine Feuersbrunst soweit wie möglich einzugrenzen. Definiert und festgehalten ist dies in speziellen Vorschriften und DIN-Normen.
Die begehbaren Verbindungen der Brandabschnitte werden durch Feuerschutz-und Brandtüren abgesichert. Alle Verbindungsbereiche und Türen müssen bei Ausbruch eines Brandes ausnahmslos abgeschlossen sein, um dem Feuer die Sauerstoffzufuhr abzuschneiden. Für Belüftungszwecke, Materialtransporte und sonstige Nutzungszwecke kann es jedoch wichtig sein, dass die über einen gewissen Zeitraum offen stehen müssen. Das Arretieren und Verkeilen ist jedoch vom Gesetzgeber untersagt. Im Falle eines Brandes ist es oftmals nicht mehr möglich, dass eine Person die Tür noch von Hand bedient. Aus diesem Grund gibt es Feststellanlagen, die den automatischen Verschluss der Türen garantieren.
Die Bauteile einer Feststellanlage
Feststellanlagen bestehen im Wesentlichen aus vier Komponenten. Dies sind: Ein Haftmagnet, ein Rauchmelder bzw. Rauchschalter, eine Zentrale und ein Handauslöser. Der Magnet der Feststellanlage wird von der Zentrale mit Strom gespeist. Auf diesem Weg wird die Tür offen gehalten. Bei einem Brandausbruch erkennt der Rauchmelder – vielen auch als Rauchschalter bekannt – die Rauchentwicklung. Er leitet den Impuls an die Zentrale der Feststellanlage weiter, die die die Stromzufuhr des Haftmagneten stoppt. Die Magnetkraft fällt damit ebenfalls aus und die Tür schließt sich infolge ihrer mechanischen Selbstschließfunktion. Mit dem Handauslöser lässt sich die Tür weiterhin manuell bedienen. Türen mit Selbstarretierung sind für die Abgrenzung von Brandabschnitten vom Gesetzgeber verboten worden.
Welche Vorschriften sind bei Feststellanlagen zu beachten
Sämtliche Anbieter von Feststellanlagen brauchen für ihre Produkte eine Zulassung der Bauaufsicht (baZ). Sie wird vom Deutschen Institut für Bauordnung (DIBt) gegeben. Fünf Jahre beträgt die Gültigkeit; sie kann nach einer weiteren Kontrolle durch die Institution zeitlich verlängert werden. Eine eigene DIN-Norm schreibt klar definierte Intervalle für die Überprüfung und Instandhaltung von Feststellanlagen vor. Normalerweise muss im Abstand von drei Monaten eine Funktionsprüfung vorgenommen werden. Die Wartung In einem Abstand von 12 Monaten muss die Anlage gewartet werden. verfügt oder nach den jeweils gültigen Produzentenvorgaben. Sämtliche Wartungs- und Prüfarbeiten dürfen nur von einem zertifizierten Fachmann ausgeführt werden.
Eine Feststellanlage für jedes Gebäude
Als erfahrene Fachfirma betreut Stark Feuerschutz Privat- und Gewerbekunden in Hamburg und Schleswig-Holstein. Wir führen Rauchmelder, Feuerlöscher und andere Brandschutzlösungen und auch die Überprüfung und Wartung von Feststellanlagen übernehmen wir. Außerdem führen wir auch Brandschutzschulungen durch, damit Sie und Ihre Mitarbeiter im Brandfall immer wissen, was wie man sich verhalten muss. Gerne werden wir für Sie tätig.
Ein kleiner Überblick über unser Leistungsprogramm:
• Wartung und Instandsetzung von RWA Anlagen und Feststellanlagen
• Feuerlöscher
• Rauchwarnmelder, Feuermelder, Brandmelder
• Löschtechnik
• Brandschutzschulungen
• Technische Wartung vom Löschgerät