Feststellanlagen – eine Aufgabe für den Spezialisten
Bei genügender Sauerstoffzufuhr können sich Flammen in großen Gebäuden rasch ausbreiten. Mensch und Tier sind in Gefahr und auch der materielle Schaden wird größer, wenn weitere Gebäudebereiche durch die schnelle Ausbreitung des Brandes in Mitleidenschaft gezogen werden. Infolgedessen werden große Gebäude meist in eindeutig definierte Brandabschnitte gegliedert. Die Begründung hierfür ist, eine Feuersbrunst soweit wie möglich einzugrenzen. Festgehalten und definiert ist dies in speziellen Vorschriften und DIN-Normen.
Die begehbaren Verbindungen der Brandabschnitte werden durch Brand- und Feuerschutztüren gesichert. Alle Türen und Verbindungen müssen bei Feuerausbruch ausnahmslos abgeschlossen sein, um den Flammen die Sauerstoffzufuhr zu entziehen. Für Belüftungszwecke, Materialtransporte und sonstige Nutzungen kann es allerdings nötig sein, dass diese Türen für eine bestimmte Dauer offen sein müssen. Das Verkeilen oder ander weitig feste Arretieren ist allerdings vom Gesetzgeber untersagt. Im Feuerfall ist es regelmäßig unmöglich, dass eine Person die Tür noch per Hand verschließt. Deshalb gibt es Feststellanlagen, die das automatische Verschließen von Türen sicherstellen.
Was man unter einer Feststellanlage versteht
Feststellanlagen unterteilen sich in vier wichtige Bauteile. Dies sind: Ein Haftmagnet, ein Rauchmelder bzw. Rauchschalter, eine Zentrale und ein Handauslöser. Der Magnet einer Feststellanlage wird über die Zentrale mit Strom versorgt. Auf diesem Weg bleibt die Tür offen. Bei einem Brandausbruch erkennt der Rauchmelder – vielen auch als Rauchschalter bekannt – die Rauchentwicklung. Der Melder leitet den empfangenen Impuls an die Zentrale der Feststellanlage weiter, die die die Stromzufuhr des Magneten stoppt. Die Magnetkraft stoppt ebenfalls und die Tür schließt sich aufgrund ihrer mechanischen Selbstschließfunktion. Mit dem Handauslöser lässt sich die Tür weiterhin manuell bedienen. Türen mit Selbstarretierung sind für die Begrenzung von Brandabschnitten durch den Gesetzgeber verboten worden.
Welche Zulassungen und Vorschriften für Feststellanlagen gibt es?
Sämtliche Hersteller von Feststellanlagen brauchen für ihre Produkte eine Zulassung der Bauaufsicht (baZ). Diese Genehmigung wird vom DIBt – Deutsches Institut für Bauordnung zuerkannt. Ausgestellt wird die Genehmigung für insgesamt fünf Jahre; sie kann nach einer zusätzlichen Abnahme durch das Institut verlängert werden. Eine spezielle DIN-Norm schreibt verbindliche Wartungsintervalle für die Überprüfung und Instandhaltung von Feststellanlagen vor. In aller Regel muss alle drei Monate eine Funktionsprüfung erfolgen. Die Wartung Eine Wartung muss alle 12 Monate erfolgen. Nach fünf Jahren Betriebstätigkeit sind die Brandmelder auszutauschen oder nach den jeweiligen Herstellervorgaben. Alle Prüf- und Wartungsarbeiten dürfen nur von einem qualifierten Fachmann ausgeführt werden.
Sicher ist sicher – Wartung der Feststellanlage durch den Fachbetrieb
Als spezialisierte Brandschutzfirma betreut die Firma Stark Privat- und Geschäftskunden in Schleswig-Holstein und Hamburg. Bei uns erhalten Sie Rauchmelder, Feuerlöscher und andere Brandschutzlösungen und auch die Wartung und Überprüfung von Feststellanlagen übernehmen wir. Darüber hinaus halten wir auch Brandschutzschulungen ab, damit Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Feuerfall stets wissen, was gemacht werden muss. Gerne informieren wir Sie über Ihre indivuellen Möglichkeiten, wie Sie einen optimalen Brandschutz realisieren.
Ein kleiner Überblick unserer Leistungen in der Aufzählung:
• Wartung und Instandsetzung von Feststellanlagen und RWA Anlagen
• Feuerlöscher
• Rauchwarnmelder, Brandmelder, Feuermelder
• Löschwassertechnik
• Brandschutzschulungen
• Technische Wartung und Instandsetzung vom Löschgerät