Feststellanlagen – alles, was Sie wissen müssen!
Bei genügender Zufuhr von Sauerstoff kann sich ein Brand in großen Gebäudekomplexen schnell ausbreiten. Menschen sind in Gefahr und auch der materielle Schaden erhöht sich, wenn zusätzliche Gebäudeteile durch Funkenflug und Flammen in Mitleidenschaft gezogen werden. Infolgedessen werden große Wohn- oder Geschäftsgebäude regelmäßig in eindeutig definierte Brandabschnitte unterteilt. Die Begründung hierfür ist, einen Brandherd so weit einzugrenzen wie irgendwie möglich. Definiert und festgehalten ist dieses Vorgehen in einer Reihe von DIN-Normen und Vorschriften.
Die begehbaren Verbindungen der Brandabschnitte werden durch Feuerschutz-und Brandtüren gesichert. Sämtliche Türen und Verbindungsabschnitte müssen bei Feuerausbruch vollständig verschlossen sein, um dem Feuer den Sauerstoff zu entziehen. Für Materialtransporte, Belüftungszwecke und weitere Nutzungen kann es indes wichtig sein, dass die über einen gewissen Zeitraum offen sein müssen. Das Verkeilen und Arretieren ist allerdings von Gesetz her untersagt. Im Falle eines Brandes ist es zumeist nicht mehr möglich, dass eine Person eine Tür noch mit der Hand verschließt. Deshalb gibt es Feststellanlagen, die den automatischen Verschluss der Türen übernehmen.
Die Bausteine einer Feststellanlage
Feststellanlagen bestehen aus zumeist vier Bauteilen. Dies sind: Ein Haftmagnet, ein Rauchmelder bzw. Rauchschalter, eine Zentrale und ein Handauslöser. Der Haftmagnet einer Feststellanlage wird über die Zentrale mit Strom versorgt. Auf diese Weise bleibt die Tür offen. Bei einem Brandausbruch erkennt der Rauchmelder – vielen auch als Rauchschalter bekannt – die Rauchkonzentration. Er leitet den empfangenen Impuls an die Zentrale der Feststellanlage weiter, die danach die Energiezufuhr des Haftmagneten abbricht. Die Magnetkraft wird ebenfalls unterbrochen und die Tür schließt sich aufgrund ihrer mechanischen Selbstschließfunktion. Mit dem Handauslöser kann die Tür weiterhin manuell geöffnet und geschlossen werden. Türen mit Selbstarretierung sind für die Begrenzung von Brandabschnitten vom Gesetzgeber verboten worden.
Welche Vorschriften bei Feststellanlagen zu beachten sind
Alle Anbieter von Feststellanlagen benötigen für ihre Erzeugnisse eine bauaufsichtliche Zulassung (baZ). Diese Genehmigung wird vom Deutschen Institut für Bauordnung – kurz: DIBt – ausgestellt. Fünf Jahre beträgt die Gültigkeit; sie kann nach einer zusätzlichen Kontrolle durch die Institution verlängert werden. Eine spezielle DIN-Norm schreibt strenge Intervalle für die Überprüfung und Instandhaltung von Feststellanlagen vor. Normalerweise muss alle drei Monate eine Funktionsüberprüfung vorgenommen werden. Die Wartung Alle 12 Monate muss die Anlage gewartet werden. Nach fünf Jahren erfolgt ein Austausch der Brandmelder oder nach den jeweils gültigen Vorgaben der Hersteller. Alle Prüf- und Wartungsarbeiten dürfen nur von einem qualifierten Fachmann durchgeführt werden.
Eine Feststellanlage für jedes Gebäude
Als spezialisierte Brandschutzfirma betreut Stark Feuerschutz Privat- und Gewerbekunden in Schleswig-Holstein und Hamburg. Sie erhalten bei uns Feuerlöscher, Rauchmelder und weitere Brandschutzlösungen und auch die Überprüfung und Wartung von Feststellanlagen erledigen wir. Ferner führen wir auch Brandschutzschulungen durch, damit Sie und Ihre Mitarbeiter im Falle eines Feuers immer wissen, was gemacht werden muss. Gerne werden wir für Sie tätig.
Ein kleiner Überblick unserer Leistungen in der Aufzählung:
• Instandsetzung von RWA Anlagen und Feststellanlagen
• Feuerlöscher
• Rauchwarnmelder, Feuermelder, Brandmelder
• Löschtechnik
• Brandschutzschulungen
• Technische Instandsetzung vom Löschgerät