Feststellanlagen – vertrauen Sie unserer Erfahrung
Bei genügender Sauerstoffzufuhr können sich Brände in großen Gebäuden schnell ausbreiten. Menschen werden gefährdet und auch der materielle Schaden wird größer, wenn zusätzliche Gebäudeteile durch Funkenflug und Flammen in Mitleidenschaft gezogen werden. Aus diesem Grunde werden große Wohn- oder Geschäftsgebäude oft in klar abgegrenzte Brandabschnitte aufgeteilt. Der Grund dafür ist, eine Feuersbrunst soweit wie möglich einzugrenzen. Festgehalten und definiert ist dieses Vorgehen in speziellen Vorschriften und DIN-Normen.
Die begehbaren Bereiche der jeweiligen Brandabschnitte werden durch Brand- und Feuerschutztüren gesichert. Alle Verbindungsbereiche und Türen müssen bei Ausbruch eines Feuers fortwährend verschlossen sein, um dem Brand die Sauerstoffzufuhr zu entziehen. Für die Belüftung, einen Materialtransport und sonstige Verwendungszwecke kann es jedoch nötig sein, dass diese Türen für eine bestimmte Dauer offen stehen müssen. Das Verkeilen oder ander weitig feste Arretieren ist allerdings von Gesetz her verboten. Im Falle eines Brandes ist es oft unmöglich, dass eine Person die Tür noch mit der Hand verschließt. Aus diesem Grund gibt es Feststellanlagen, die die automatische Verriegelung der Türen übernehmen.
Einige Informationen über die Feststellanlage
Feststellanlagen setzen sich aus vier Komponenten zusammen. Zu diesen gehören: Ein Haftmagnet, ein Rauchmelder bzw. Rauchschalter, eine Zentrale und ein Handauslöser. Der Magnet einer Feststellanlage bezieht über die Zentrale dauerhaft Strom. Damit bleibt die Tür offen. Bei Feuerausbruch erkennt der Rauchmelder, auch oft Rauchschalter genannt, die Rauchkonzentration. Er leitet den empfangenen Impuls an die Zentrale der Feststellanlage weiter, die dann wiederum die Energiezufuhr des Magneten aussetzt. Die Magnetkraft stoppt ebenfalls und die Tür schließt sich wegen ihrer mechanischen Selbstschließfunktion. Mit dem Handauslöser kann die Tür weiterhin manuell geöffnet und geschlossen werden. Türen mit Selbstarretierung sind für die Abgrenzung von Brandabschnitten vom Gesetzgeber verboten worden.
Welche Zulassungen und Vorschriften für Feststellanlagen gibt es?
Alle Fabrikanten von Feststellanlagen benötigen für ihre Produkte eine bauaufsichtliche Genehmemigung (baZ). Sie wird vom DIBt – Deutsches Institut für Bauordnung gegeben. Die Gültigkeit beträgt fünf Jahre; sie kann nach einer nochmaligen Kontrolle durch das Institut verlängert werden. Eine eigene DIN-Norm schreibt klar definierte Wartungsintervalle für die Wartung und Überprüfung von Feststellanlagen vor. In aller Regel muss alle drei Monate eine Prüfung der Funktionen vorgenommen werden. Die Wartung Nach 12 Monaten Betrieb ist die Anlage zu warten. verfügt oder nach den jeweils gültigen Vorgaben der Hersteller. Sämtliche Prüf- und Wartungsarbeiten dürfen nur von einem qualifierten Fachmann ausgeführt werden.
Feststellanlagen erhöhen die Sicherheit
Als spezialisierte Fachfirma betreut unser Unternehmen Privat- und Geschäftskunden in Hamburg und Schleswig-Holstein. Wir führen Feuerlöscher, Rauchmelder und weitere Brandschutzlösungen und auch die Überprüfung und Wartung von Feststellanlagen erledigen wir. Außerdem führen wir auch Brandschutzschulungen durch, damit Sie und Ihre Mitarbeiter im Falle eines Feuers immer genau wissen, was wie man sich verhalten muss. Gerne beraten wir Sie ausführlich.
Unser Angebot in der Kurzübersicht:
• Wartung und Instandsetzung von RWA Anlagen und Feststellanlagen
• Feuerlöscher
• Rauchwarnmelder, Feuermelder, Brandmelder
• Löschtechnik
• Brandschutzschulungen
• Technische Instandsetzung von Löschgeräte