Feststellanlagen – alles, was Sie wissen müssen!
Bei ausreichender Sauerstoffzufuhr kann sich ein Brand in größeren Gebäuden rasch ausbreiten. Menschen sind in Gefahr und auch der Schaden an der Bausubstanz wird größer, wenn zusätzliche Gebäudebereiche durch die Flammen in Mitleidenschaft gezogen werden. Infolgedessen werden größere Immobilien häufig in eindeutig definierte Brandabschnitte eingeteilt. Die Begründung hierfür ist, eine Feuersbrunst in möglichst engen Grenzen zu halten. Definiert und festgehalten ist dieses Vorgehen in einer Reihe von Vorschriften und DIN-Normen.
Die betretbaren Verbindungen zwischen den einzelnen Brandabschnitten werden durch Feuerschutz-und Brandtüren gesichert. Alle Verbindungsbereiche und Türen müssen bei Feuerausbruch dauerhaft abgeschlossen sein, um den Flammen den Sauerstoff zu entziehen. Für die Belüftung, einen Materialtransport und sonstige Nutzungszwecke kann es jedoch erforderlich sein, dass die für eine gewisse Zeit offen stehen müssen. Das Verkeilen und Arretieren ist allerdings von Gesetz her untersagt. Im Falle eines Brandes ist es regelmäßig nicht mehr möglich, dass eine Person eine Tür noch per Hand abschließt. Aus diesem Grund gibt es Feststellanlagen, die die automatische Verriegelung von Türen übernehmen.
Was ist eigentlich eine Feststellanlage?
Feststellanlagen setzen sich aus vier Komponenten zusammen. Dies sind: Ein Rauchschalter bzw. Rauchmelder, ein Haftmagnet, ein Handauslöser und eine Zentrale. Der Haftmagnet einer Feststellanlage wird über die Zentrale mit Strom versorgt. Auf diese Weise bleibt die Tür offen. Bei einem Brandausbruch erkennt der Rauchmelder, auch oft Rauchschalter genannt, die Rauchkonzentration in der Luft. Der Melder leitet den Impuls an die Zentrale der Feststellanlage weiter, die danach die Energiezufuhr des Haftmagneten aussetzt. Die Magnetkraft fällt damit ebenfalls aus und die Tür schließt sich wegen ihrer mechanischen Selbstschließfunktion. Durch den Handauslöser kann die Tür weiter manuell bedient werden. Türen mit Selbstarretierung sind für die Begrenzung von Brandabschnitten durch den Gesetzgeber verboten worden.
Was es bei Feststellanlagen zu beachten gilt
Sämtliche Fabrikanten von Feststellanlagen benötigen für ihre Produkte eine Zulassung der Bauaufsicht (baZ). Sie wird vom DIBt – Deutsches Institut für Bauordnung ausgestellt. Ausgestellt wird die Genehmigung für insgesamt fünf Jahre; sie kann nach einer weiteren Überprüfung durch das Institut zeitlich verlängert werden. Die DIN 14677 schreibt klar definierte Intervalle für die Instandhaltung und Überprüfung von Feststellanlagen vor. Zumeist muss alle drei Monate eine Prüfung der Funktionen erfolgen. Die Wartung In einem Abstand von 12 Monaten muss die Anlage gewartet werden. verfügt oder nach den jeweils gültigen Produzentenvorgaben. Alle Prüf- und Wartungsarbeiten dürfen nur von einem qualifierten Fachmann durchgeführt werden.
Wir informieren Sie gerne über Feststellanlagen
Als erfahrene Fachfirma betreut Stark Feuerschutz Gewerbe- und Privatkunden in Hamburg und Schleswig-Holstein. Bei uns erhalten Sie Feuerlöscher, Rauchmelder und weitere Brandschutzlösungen und auch die Wartung und Überprüfung von Feststellanlagen übernehmen wir. Ferner führen wir auch Brandschutzschulungen durch, damit Sie und Ihre Mitarbeiter im Notfall immer genau wissen, was wie man sich verhalten muss. Gerne werden wir für Sie tätig.
Ein kleiner Überblick unserer Leistungen in der Aufzählung:
• Wartung und Instandsetzung von Feststellanlagen und RWA Anlagen
• Feuerlöscher
• Rauchwarnmelder, Feuermelder, Brandmelder
• Löschtechnik
• Brandschutzschulungen
• Technische Wartung und Instandsetzung von Löschgeräte