Feststellanlagen – Überprüfung und Kontrolle durch die Experten unserer Firma
Bei ausreichend Sauerstoffzufuhr können sich Flammen in größeren Gebäuden schnell ausbreiten. Menschen werden gefährdet und auch der Schaden an der Immobilie selbst erhöht sich, wenn weitere Gebäudebereiche durch das Feuer in Mitleidenschaft gezogen werden. Aus diesem Grunde werden größere Geschäftsgebäude oder Wohnanlagen meist in eindeutig definierte Brandabschnitte untergliedert. Die Begründung dafür ist, eine Feuersbrunst so weit einzugrenzen wie irgendwie möglich. Definiert und festgehalten ist dies in einer Reihe von DIN-Normen und Vorschriften.
Die zugänglichen Verbindungen der Brandabschnitte werden durch Brand- und Feuerschutztüren gesichert. Sämtliche Verbindungsabschnitte und Türen müssen bei einem Brand dauerhaft verschlossen sein, um dem Brand die Sauerstoffzufuhr abzuschneiden. Für die Belüftung, einen Materialtransport und sonstige Nutzungszwecke kann es indes nötig sein, dass die für eine gewisse Zeit offen stehen müssen. Das Arretieren oder anderweitig feste Verkeilen ist jedoch vom Gesetzgeber untersagt. Im Feuerfall ist es oft unmöglich, dass eine Person eine Tür noch per Hand verschließt. Dafür gibt es Feststellanlagen, die den automatischen Verschluss der Türen sicherstellen.
Woraus eine Feststellanlage besteht
Feststellanlagen unterteilen sich in vier wichtige Bauteile. Zu diesen gehören: Ein Haftmagnet, ein Rauchmelder (Rauchschalter), ein Handauslöser sowie eine Zentrale. Der Magnet einer Feststellanlage erhält von der Zentrale dauerhaft Strom. Dadurch wird die Tür offen gehalten. Bei Ausbruch eines Feuers erkennt der Rauchmelder, auch oft Rauchschalter genannt, die Rauchkonzentration. Der Melder leitet den empfangenen Impuls an die Zentrale der Feststellanlage weiter, die die die Stromzufuhr des Haftmagneten stoppt. Die Magnetkraft fällt ebenfalls aus und die Tür schließt sich aufgrund ihrer mechanischen Selbstschließfunktion. Durch den Handauslöser kann die Tür weiter manuell bedient werden. Türen mit Selbstarretierung sind für die Abgrenzung von Brandabschnitten vom Gesetzgeber untersagt worden.
Welche Zulassungen und Vorschriften für Feststellanlagen gibt es?
Sämtliche Fabrikanten von Feststellanlagen benötigen für ihre Erzeugnisse eine Zulassung der Bauaufsicht (baZ). Diese wird vom Deutschen Institut für Bauordnung – kurz: DIBt – erteilt. Die Genehmigung wird für insgesamt fünf Jahre erteilt; sie kann nach einer weiteren Prüfung durch die Institution verlängert werden. Die DIN 14677 schreibt verbindliche Intervalle für die Prüfung und Wartung von Feststellanlagen vor. Normalerweise muss alle drei Monate eine Überprüfung der Funktionen erfolgen. Die Wartung Alle 12 Monate muss die Anlage gewartet werden. Nach fünf Jahren Betriebstätigkeit sind die Brandmelder auszutauschen oder nach den jeweiligen Produzentenvorgaben. Sämtliche Wartungs- und Prüfarbeiten dürfen nur von einem zertifizierten Fachmann ausgeführt werden.
Feststellanlagen: Wartungs- und Prüfungsarbeiten durch Stark Feuerschutz
Als spezialisierte Fachfirma betreut Stark Feuerschutz Privat- und Geschäftskunden in Hamburg und Schleswig-Holstein. Bei uns erhalten Sie Feuerlöscher, Rauchmelder und weitere Brandschutzlösungen und auch die Wartung und Überprüfung von Feststellanlagen erledigen wir. Des Weiteren halten wir auch Brandschutzschulungen ab, damit Sie und Ihre Mitarbeiter im Falle eines Feuers immer wissen, was gemacht werden muss. Gerne beraten wir Sie ausführlich.
Eine kleine Aufzählung unserer Leistungen:
• Wartung von RWA Anlagen und Feststellanlagen
• Feuerlöscher
• Rauchwarnmelder, Feuermelder, Brandmelder
• Löschtechnik
• Brandschutzschulungen
• Technische Wartung und Instandsetzung von Löschgeräte