Feststellanlagen – alles, was Sie wissen müssen!
Bei ausreichender Sauerstoffzufuhr können sich Brände in größeren Gebäuden schnell ausbreiten. Menschen werden gefährdet und auch der materielle Schaden erhöht sich, wenn zusätzliche Gebäudeteile durch die schnelle Ausbreitung des Brandes in Mitleidenschaft gezogen werden. Deswegen werden größere Immobilien häufig in klar definierte Brandabschnitte unterteilt. Die Begründung hierfür ist, einen Brand keinen größeren Spielraum zu geben. Definiert und festgehalten ist dies in speziellen Vorschriften und DIN-Normen.
Die zugänglichen Verbindungen der Brandabschnitte werden durch Feuerschutz-und Brandtüren abgesichert. Sämtliche Verbindungen und Türen müssen bei einem Brand dauerhaft verschlossen sein, um dem Brand die Sauerstoffzufuhr zu entziehen. Für Materialtransporte, Belüftungszwecke und sonstige Nutzungszwecke kann es jedoch notwendig sein, dass diese Türen für eine bestimmte Dauer offen stehen müssen. Das Arretieren oder anderweitig feste Verkeilen ist jedoch gesetzlich untersagt. Im Brandfall ist es regelmäßig unmöglich, dass eine Person eine Tür noch manuell abschließt. Deshalb gibt es Feststellanlagen, die die automatische Verriegelung der Türen garantieren.
Die Bauteile einer Feststellanlage
Feststellanlagen unterteilen sich in vier wichtige Bauteile. Zu diesen gehören: Ein Haftmagnet, ein Rauchmelder (Rauchschalter), ein Handauslöser sowie eine Zentrale. Der Magnet der Feststellanlage wird von der Zentrale mit Strom gespeist. Auf diese Weise bleibt die Tür offen. Im Brandfall erkennt der Rauchmelder – häufig auch Rauchschalter genannt – die Rauchentwicklung. Er leitet den Impuls an die Zentrale der Feststellanlage weiter, die dann die Energiezufuhr des Haftmagneten stoppt. Die Magnetkraft stoppt ebenfalls und die Tür schließt sich infolge ihrer mechanischen Selbstschließfunktion. Durch den Handauslöser lässt sich die Tür weiterhin manuell öffnen und schließen. Türen mit eigener Arretierfunktion sind für die Abgrenzung von Brandabschnitten vom Gesetzgeber untersagt worden.
Welche Vorschriften sind bei Feststellanlagen zu beachten
Sämtliche Fabrikanten von Feststellanlagen brauchen für ihre Produkte eine bauaufsichtliche Genehmemigung (baZ). Diese Genehmigung wird vom Deutschen Institut für Bauordnung (DIBt) ausgestellt. Insgesamt fünf Jahre ist die Zusage gültig; sie kann nach einer nochmaligen Kontrolle durch die Institution zeitlich verlängert werden. Eine spezielle DIN-Norm schreibt verbindliche Wartungsintervalle für die Überprüfung und Instandhaltung von Feststellanlagen vor. Für gewöhnlich muss alle drei Monate eine Prüfung der Funktionen erfolgen. Die Wartung Eine Wartung muss alle 12 Monate erfolgen. Nach fünf Jahren Betriebstätigkeit sind die Brandmelder auszutauschen oder nach den jeweils gültigen Herstellervorschriften. Sämtliche Wartungs- und Prüfarbeiten dürfen nur von Fachkraft mit zertifizierter Qualifikation vorgenommen werden.
Feststellanlagen: Wartungs- und Prüfungsarbeiten durch Stark Feuerschutz
Als erfahrene Fachfirma betreut Stark Feuerschutz Privat- und Geschäftskunden in Schleswig-Holstein und Hamburg. Bei uns erhalten Sie Feuerlöscher, Rauchmelder und weitere Brandschutzlösungen und auch die Wartung und Überprüfung von Feststellanlagen erledigen wir. Darüber hinaus halten wir auch Brandschutzschulungen ab, damit Sie und Ihre Mitarbeiter im Feuerfall immer wissen, was wie man sich verhalten muss. Gerne werden wir für Sie tätig.
Unser Angebot in der Kurzübersicht:
• Instandsetzung und Wartung von RWA Anlagen und Feststellanlagen
• Feuerlöscher
• Rauchwarnmelder, Brandmelder, Feuermelder
• Löschtechnik
• Brandschutzschulungen
• Technische Wartung und Instandsetzung vom Löschgerät