Feststellanlagen – Überprüfung und Kontrolle durch die Experten unserer Firma
Bei ausreichender Sauerstoffzufuhr können sich Brände in großen Gebäuden rasch ausbreiten. Menschen werden gefährdet und auch der Schaden an der Immobilie selbst erhöht sich, wenn weitere Gebäudebereiche durch die schnelle Ausbreitung des Brandes in Mitleidenschaft gezogen werden. Deshalb werden größere Gebäude oft in eindeutig abgegrenzte Brandabschnitte aufgeteilt. Die Begründung hierfür ist, eine Feuersbrunst keinen größeren Spielraum zu geben. Definiert und festgehalten ist dieses Vorgehen in einer Reihe von Vorschriften und DIN-Normen.
Die betretbaren Verbindungen der Brandabschnitte werden durch Brand- und Feuerschutztüren abgesichert. Alle Verbindungsabschnitte und Türen müssen bei Ausbruch eines Feuers ausnahmslos geschlossen sein, um dem Brand die Sauerstoffzufuhr zu entziehen. Für die Belüftung, einen Materialtransport und weitere Nutzungen kann es allerdings wichtig sein, dass die für eine gewisse Zeit offen stehen müssen. Das Arretieren oder anderweitig feste Verkeilen ist jedoch von Gesetz her verboten. Im Feuerfall ist es oft unmöglich, dass eine Person diese Tür noch manuell verschließt. Dafür gibt es Feststellanlagen, die das automatische Verschließen der Türen übernehmen.
Was ist eigentlich eine Feststellanlage?
Feststellanlagen bestehen aus zumeist vier Bauteilen. Dies sind: Ein Rauchschalter bzw. Rauchmelder, ein Haftmagnet, ein Handauslöser und eine Zentrale. Der Magnet der Feststellanlage erhält Strom über die Zentrale. Dadurch wird die Tür offen gehalten. Im Falle eines Brandes erkennt der Rauchmelder,häufig auch als Rauchschalter bezeichnet, die Rauchentwicklung. Der Melder leitet den empfangenen Impuls an die Zentrale der Feststellanlage weiter, die die die Stromzufuhr des Haftmagneten aussetzt. Die Magnetkraft stoppt ebenfalls und die Tür schließt sich aufgrund ihrer mechanischen Selbstschließfunktion. Mit dem Handauslöser kann die Tür weiter manuell bedient werden. Türen mit Selbstarretierung sind für die Begrenzung von Brandabschnitten vom Gesetzgeber untersagt worden.
Welche Zulassungen und Vorschriften für Feststellanlagen gibt es?
Alle Hersteller von Feststellanlagen benötigen für ihre Produkte eine bauaufsichtliche Zulassung (baZ). Diese Zulassung wird vom Deutschen Institut für Bauordnung (DIBt) ausgestellt. Insgesamt fünf Jahre ist die Zusage gültig; sie kann nach einer nochmaligen Kontrolle durch das DIBt zeitlich verlängert werden. Eine eigene DIN-Norm schreibt strenge Wartungsintervalle für die Wartung und Überprüfung von Feststellanlagen vor. Für gewöhnlich muss in vierteljährigem Abstand eine Prüfung der Funktionen vorgenommen werden. Die Wartung Nach 12 Monaten Betrieb ist die Anlage zu warten. Die Brandmelder werden alle fünf Jahre ausgetauscht oder nach den jeweiligen Herstellervorschriften. Sämtliche Arbeiten dürfen nur von einer zertifizierten Fachkraft vorgenommen werden.
Wir informieren Sie gerne über Feststellanlagen
Als erfahrene Brandschutzfirma betreut Stark Feuerschutz Gewerbe- und Privatkunden in Hamburg und Schleswig-Holstein. Wir führen Rauchmelder, Feuerlöscher und andere Brandschutzlösungen und auch die Wartung und Überprüfung von Feststellanlagen erledigen wir. Ferner führen wir auch Brandschutzschulungen durch, damit Sie und Ihre Mitarbeiter im Notfall stets wissen, was zu tun ist. Gerne informieren wir Sie ganz individuell und fallbezogen.
Ein kleiner Überblick unserer Leistungen in der Aufzählung:
• Wartung von RWA Anlagen und Feststellanlagen
• Feuerlöscher
• Rauchwarnmelder, Feuermelder, Brandmelder
• Löschwassertechnik
• Brandschutzschulungen
• Technische Wartung von Löschgeräte