Feststellanlagen – für Ihre Sicherheit!
Bei auslangender Zufuhr von Sauerstoff können sich Flammen in größeren Gebäuden rasch ausbreiten. Menschen geraten in Gefahr und auch der materielle Schaden erhöht sich, wenn zusätzliche Gebäudebereiche durch das Feuer in Mitleidenschaft gezogen werden. Daher werden große Geschäftsgebäude oder Wohnanlagen meist in klar abgegrenzte Brandabschnitte unterteilt. Die Begründung hierfür ist, eine Feuersbrunst in möglichst engen Grenzen zu halten. Definiert und festgehalten ist dieses Vorgehen in einer Reihe von Vorschriften und DIN-Normen.
Die begehbaren Bereiche der jeweiligen Brandabschnitte werden durch Brand- und Feuerschutztüren gesichert. Sämtliche Türen und Verbindungsabschnitte müssen im Brandfall immer verschlossen sein, um dem Feuer die Sauerstoffzufuhr abzuschneiden. Für die Belüftung, einen Materialtransport und weitere Nutzungszwecke kann es indes nötig sein, dass diese Türen für eine bestimmte Dauer offen sein müssen. Das Verkeilen oder ander weitig feste Arretieren ist jedoch gesetzlich verboten. Im Brandfall ist es oft unmöglich, dass eine Person diese Tür noch per Hand abschließt. Deshalb gibt es Feststellanlagen, die das automatische Verschließen von Türen übernehmen.
Was ist eigentlich eine Feststellanlage?
Feststellanlagen bestehen im Wesentlichen aus vier Komponenten. Zu diesen gehören: ein Rauchmelder (Rauchschalter), ein Haftmagnet, eine Zentrale und ein Handauslöser. Der Magnet der Feststellanlage erhält Strom über die Zentrale. Auf diese Weise wird die Tür offen gehalten. Bei einem Brandausbruch erkennt der Rauchmelder,häufig auch als Rauchschalter bezeichnet, die Rauchkonzentration. Der Melder leitet den empfangenen Impuls an die Zentrale der Feststellanlage weiter, die danach die Energiezufuhr des Haftmagneten trennt. Die Magnetkraft entfällt ebenfalls und die Tür schließt sich infolge ihrer mechanischen Selbstschließfunktion. Durch den Handauslöser lässt sich die Tür weiterhin manuell öffnen und schließen. Türen mit Selbstarretierung sind für die Begrenzung von Brandabschnitten gesetzlich verboten worden.
Was es bei Feststellanlagen zu beachten gilt
Alle Anbieter von Feststellanlagen brauchen für ihre Produkte eine bauaufsichtliche Genehmemigung (baZ). Diese Zulassung wird vom Deutschen Institut für Bauordnung – kurz: DIBt – gegeben. Die Genehmigung wird für insgesamt fünf Jahre erteilt; sie kann nach einer weiteren Prüfung durch das Institut verlängert werden. Die DIN 14677 schreibt klar definierte Intervalle für die Überprüfung und Instandhaltung von Feststellanlagen vor. Zumeist muss alle drei Monate eine Prüfung der Funktionen erfolgen. Die Wartung Nach 12 Monaten Betrieb ist die Anlage zu warten. Nach fünf Jahren Betriebstätigkeit sind die Brandmelder auszutauschen oder nach den jeweils gültigen Produzentenvorgaben. Alle Wartungs- und Prüfarbeiten dürfen nur von einem qualifierten Fachmann durchgeführt werden.
Feststellanlagen: Wartungs- und Prüfungsarbeiten durch Stark Feuerschutz
Als spezialisierte Brandschutzfirma betreut die Firma Stark Geschäfts- und Privatkunden in Hamburg und Schleswig-Holstein. Sie erhalten bei uns Rauchmelder, Feuerlöscher und andere Brandschutzlösungen und auch die Wartung und Überprüfung von Feststellanlagen übernehmen wir. Außerdem führen wir auch Brandschutzschulungen durch, damit Sie und Ihre Mitarbeiter im Notfall stets wissen, was zu tun ist. Gerne werden wir für Sie tätig.
Unser Angebot in der Kurzübersicht:
• Instandsetzung von Feststellanlagen und RWA Anlagen
• Feuerlöscher
• Rauchwarnmelder, Feuermelder, Brandmelder
• Löschtechnik
• Brandschutzschulungen
• Technische Instandsetzung und Wartung von Löschgeräte