Feststellanlagen – wir beraten Sie!
Bei genügender Sauerstoffzufuhr kann sich ein Brand in größeren Gebäuden rasch ausbreiten. Menschen werden gefährdet und auch der Schaden an der Immobilie selbst wird größer, wenn weitere Gebäudeteile durch Funkenflug und Flammen in Mitleidenschaft gezogen werden. Deswegen werden große Gebäude oft in eindeutig ausgewiesene Brandabschnitte aufgeteilt. Der Grund hierfür ist, einen Brandherd keinen größeren Spielraum zu geben. Definiert und festgehalten ist dies in einer Reihe von Vorschriften und DIN-Normen.
Die begehbaren Verbindungen der Brandabschnitte werden durch Feuerschutz-und Brandtüren gesichert. Alle Türen und Verbindungsabschnitte müssen bei Feuerausbruch ausnahmslos abgeschlossen sein, um dem Brand die Sauerstoffzufuhr zu entziehen. Für die Belüftung, einen Materialtransport und weitere Verwendungszwecke kann es jedoch notwendig sein, dass diese Türen über einen gewissen Zeitraum offen stehen müssen. Das Verkeilen und Arretieren ist allerdings von Gesetz her verboten. Im Brandfall ist es regelmäßig nicht mehr möglich, dass eine Person eine Tür noch manuell abschließt. Dafür gibt es Feststellanlagen, die die automatische Verriegelung von Türen übernehmen.
Einige Informationen über die Feststellanlage
Feststellanlagen setzen sich aus vier Komponenten zusammen. Zu diesen gehören: Ein Haftmagnet, ein Rauchmelder (Rauchschalter), ein Handauslöser sowie eine Zentrale. Der Magnet einer Feststellanlage wird über die Zentrale mit Strom versorgt. Auf diese Weise bleibt die Tür offen. Im Falle eines Brandes erkennt der Rauchmelder,häufig auch als Rauchschalter bezeichnet, die Rauchkonzentration in der Luft. Der Melder leitet den empfangenen Impuls an die Zentrale der Feststellanlage weiter, die dann die Stromzufuhr des Haftmagneten abbricht. Die Magnetkraft entfällt ebenfalls und die Tür schließt sich aufgrund ihrer mechanischen Selbstschließfunktion. Mit dem Handauslöser lässt sich die Tür weiterhin manuell öffnen und schließen. Türen mit Selbstarretierung sind für die Abgrenzung von Brandabschnitten durch den Gesetzgeber verboten worden.
Welche Zulassungen und Vorschriften für Feststellanlagen gibt es?
Alle Anbieter von Feststellanlagen benötigen für ihre Produkte eine Zulassung der Bauaufsicht (baZ). Sie wird vom Deutschen Institut für Bauordnung (DIBt) gegeben. Die Gültigkeit beträgt fünf Jahre; sie kann nach einer zusätzlichen Überprüfung durch das DIBt zeitlich verlängert werden. Die DIN 14677 schreibt strenge Intervalle für die Wartung und Überprüfung von Feststellanlagen vor. Zumeist muss alle drei Monate eine Prüfung der Funktionen vorgenommen werden. Die Wartung Alle 12 Monate muss die Anlage gewartet werden. Nach fünf Jahren erfolgt ein Austausch der Brandmelder oder nach den jeweils gültigen Herstellervorgaben. Sämtliche Prüf- und Wartungsarbeiten dürfen nur von Fachkraft mit zertifizierter Qualifikation ausgeführt werden.
Feststellanlagen: Wartungs- und Prüfungsarbeiten durch Stark Feuerschutz
Als erfahrene Brandschutzfirma betreut Stark Feuerschutz Privat- und Geschäftskunden in Hamburg und Schleswig-Holstein. Wir führen Rauchmelder, Feuerlöscher und andere Brandschutzlösungen und auch die Wartung und Überprüfung von Feststellanlagen übernehmen wir. Des Weiteren halten wir auch Brandschutzschulungen ab, damit Sie und Ihre Mitarbeiter im Falle eines Feuers stets wissen, was gemacht werden muss. Gerne informieren wir Sie über Ihre indivuellen Möglichkeiten, wie Sie einen optimalen Brandschutz realisieren.
Eine kleine Aufzählung unserer Leistungen:
• Wartung von Feststellanlagen und RWA Anlagen
• Feuerlöscher
• Rauchwarnmelder, Feuermelder, Brandmelder
• Löschwassertechnik
• Brandschutzschulungen
• Technische Wartung und Instandsetzung vom Löschgerät