Feststellanlagen – für Ihre Sicherheit!
Bei genügender Sauerstoffzufuhr können sich Brände in größeren Gebäuden schnell ausbreiten. Mensch und Tier geraten in Gefahr und auch der Schaden an der Bausubstanz wird größer, wenn weitere Gebäudeteile durch die schnelle Ausbreitung des Brandes in Mitleidenschaft gezogen werden. Deswegen werden größere Wohn- oder Geschäftsgebäude häufig in klar definierte Brandabschnitte aufgeteilt. Der Grund dafür ist, einen Brand so wenig Spielraum wie möglich zu geben. Definiert und festgehalten ist dieses Vorgehen in einer Reihe von Vorschriften und DIN-Normen.
Die betretbaren Bereiche der jeweiligen Brandabschnitte werden durch Feuerschutz-und Brandtüren gesichert. Sämtliche Verbindungen und Türen müssen bei Ausbruch eines Brandes fortwährend geschlossen sein, um dem Feuer die Sauerstoffzufuhr abzuschneiden. Für die Belüftung, einen Materialtransport und sonstige Verwendungszwecke kann es jedoch wichtig sein, dass die über einen gewissen Zeitraum offen sein müssen. Das Arretieren oder anderweitig feste Verkeilen ist allerdings vom Gesetzgeber untersagt. Im Brandfall ist es oftmals nicht mehr möglich, dass eine Person diese Tür noch manuell abschließt. Deshalb gibt es Feststellanlagen, die die automatische Verriegelung der Türen übernehmen.
Einige Informationen über die Feststellanlage
Feststellanlagen unterteilen sich in vier wichtige Bauteile. Zu diesen gehören: Ein Rauchschalter bzw. Rauchmelder, ein Haftmagnet, ein Handauslöser sowie eine Zentrale. Der Haftmagnet einer Feststellanlage wird über die Zentrale mit Strom versorgt. Auf diese Weise bleibt die Tür offen. Bei Ausbruch eines Feuers erkennt der Rauchmelder – vielen auch als Rauchschalter bekannt – die Konzentration des Rauchs in der Umgebungsluft. Er leitet den Impuls an die Zentrale der Feststellanlage weiter, die die die Energiezufuhr des Magneten aussetzt. Die Magnetkraft fällt damit ebenfalls aus und die Tür schließt sich aufgrund ihrer mechanischen Selbstschließfunktion. Mit dem Handauslöser lässt sich die Tür weiterhin manuell öffnen und schließen. Türen mit eigener Arretierfunktion sind für die Abgrenzung von Brandabschnitten durch den Gesetzgeber verboten worden.
Welche Vorschriften sind bei Feststellanlagen zu beachten
Alle Hersteller von Feststellanlagen benötigen für ihre Erzeugnisse eine Zulassung der Bauaufsicht (baZ). Sie wird vom DIBt – Deutsches Institut für Bauordnung ausgestellt. Die Gültigkeit beträgt fünf Jahre; sie kann nach einer zusätzlichen Prüfung durch das Institut verlängert werden. Die DIN 14677 schreibt strenge Intervalle für die Wartung und Überprüfung von Feststellanlagen vor. Für gewöhnlich muss alle drei Monate eine Funktionsüberprüfung erfolgen. Die Wartung In einem Abstand von 12 Monaten muss die Anlage gewartet werden. verfügt oder nach den jeweils gültigen Vorgaben der Hersteller. Sämtliche Prüf- und Wartungsarbeiten dürfen nur von einem qualifierten Fachmann vorgenommen werden.
Feststellanlagen: Wartung durch die Brandschutzprofis von Stark Feuerschutz
Als spezialisierte Brandschutzfirma betreut Stark Feuerschutz Privat- und Geschäftskunden in Schleswig-Holstein und Hamburg. Wir führen Rauchmelder, Feuerlöscher und andere Brandschutzlösungen und auch die Wartung und Überprüfung von Feststellanlagen übernehmen wir. Des Weiteren halten wir auch Brandschutzschulungen ab, damit Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Brandfall immer wissen, was wie man sich verhalten muss. Gerne informieren wir Sie über Ihre indivuellen Möglichkeiten, wie Sie einen optimalen Brandschutz realisieren.
Unser Angebot in der Kurzübersicht:
• Wartung von RWA Anlagen und Feststellanlagen
• Feuerlöscher
• Rauchwarnmelder, Brandmelder, Feuermelder
• Löschtechnik
• Brandschutzschulungen
• Technische Instandsetzung und Wartung von Löschgeräte