Feststellanlagen – eine regelmäßige Überprüfung durch die Fachleute unserer Firma
Bei genügender Sauerstoffzufuhr können sich Brände in großen Gebäuden rasch ausbreiten. Mensch und Tier sind in Gefahr und auch der materielle Schaden wird größer, wenn zusätzliche Gebäudebereiche durch den Flammenfraß in Mitleidenschaft gezogen werden. Deswegen werden große Gebäude oft in eindeutig abgegrenzte Brandabschnitte aufgeteilt. Die Begründung hierfür ist, einen Brand so weit einzugrenzen wie irgendwie möglich. Festgehalten und definiert ist dieses Vorgehen in einer Reihe von DIN-Normen und Vorschriften.
Die betretbaren Bereiche der jeweiligen Brandabschnitte werden durch Brand- und Feuerschutztüren abgesichert. Sämtliche Verbindungsabschnitte und Türen müssen im Brandfall ausnahmslos geschlossen sein, um dem Feuer den Sauerstoff zu entziehen. Für die Belüftung, einen Materialtransport und sonstige Nutzungen kann es jedoch wichtig sein, dass die über einen gewissen Zeitraum offen stehen müssen. Das Arretieren oder anderweitig feste Verkeilen ist jedoch von Gesetz her untersagt. Im Falle eines Brandes ist es oft unmöglich, dass eine Person eine Tür noch mit der Hand abschließt. Aus diesem Grund gibt es Feststellanlagen, die das automatische Verschließen von Türen übernehmen.
Einige Informationen über die Feststellanlage
Feststellanlagen setzen sich aus vier Komponenten zusammen. Zu diesen gehören: Ein Haftmagnet, ein Rauchmelder (Rauchschalter), ein Handauslöser sowie eine Zentrale. Der Magnet der Feststellanlage wird von der Zentrale mit Strom gespeist. Auf diesem Weg wird die Tür offen gehalten. Im Falle eines Brandes erkennt der Rauchmelder – vielen auch als Rauchschalter bekannt – die Konzentration des Rauchs in der Umgebungsluft. Er leitet den Impuls an die Zentrale der Feststellanlage weiter, die dann die Energiezufuhr des Magneten trennt. Die Magnetkraft fällt damit ebenfalls aus und die Tür schließt sich infolge ihrer mechanischen Selbstschließfunktion. Mit dem Handauslöser lässt sich die Tür weiterhin manuell öffnen und schließen. Türen mit eigener Arretierfunktion sind für die Abgrenzung von Brandabschnitten durch den Gesetzgeber verboten worden.
Welche Vorschriften sind bei Feststellanlagen zu beachten
Alle Anbieter von Feststellanlagen brauchen für ihre Produkte eine bauaufsichtliche Genehmemigung (baZ). Sie wird vom DIBt – Deutsches Institut für Bauordnung erteilt. Die Gültigkeit beträgt fünf Jahre; sie kann nach einer erneuten Überprüfung durch das DIBt zeitlich verlängert werden. Eine spezielle DIN-Norm schreibt klar definierte Wartungsintervalle für die Instandhaltung und Überprüfung von Feststellanlagen vor. Normalerweise muss alle drei Monate eine Prüfung der Funktionen erfolgen. Die Wartung In einem Abstand von 12 Monaten muss die Anlage gewartet werden. verfügt oder nach den jeweils gültigen Produzentenvorgaben. Alle Arbeiten dürfen nur von einem qualifierten Fachmann ausgeführt werden.
Sicher ist sicher – Wartung der Feststellanlage durch den Fachbetrieb
Als spezialisierte Brandschutzfirma betreut unser Unternehmen Privat- und Geschäftskunden in Hamburg und Schleswig-Holstein. Wir führen Rauchmelder, Feuerlöscher und andere Brandschutzlösungen und auch die Wartung und Überprüfung von Feststellanlagen übernehmen wir. Des Weiteren halten wir auch Brandschutzschulungen ab, damit Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Notfall stets genau wissen, was wie man sich verhalten muss. Gerne werden wir für Sie tätig.
Eine kleine Aufzählung unserer Leistungen:
• Instandsetzung und Wartung von Feststellanlagen und RWA Anlagen
• Feuerlöscher
• Rauchwarnmelder, Brandmelder, Feuermelder
• Löschtechnik
• Brandschutzschulungen
• Technische Instandsetzung und Wartung von Löschgeräte