Feststellanlagen – auf Ihre spezifischen Bedürfnisse abgestimmte Überprüfung
Bei auslangender Zufuhr von Sauerstoff können sich Flammen in großen Gebäuden schnell ausbreiten. Mensch und Tier geraten in Gefahr und auch der materielle Schaden erhöht sich, wenn zusätzliche Gebäudeteile durch den Flammenfraß in Mitleidenschaft gezogen werden. Deswegen werden große Gebäude häufig in klar ausgewiesene Brandabschnitte untergliedert. Die Begründung hierfür ist, einen Brand in möglichst engen Grenzen zu halten. Festgehalten und definiert ist dies in einer Reihe von DIN-Normen und Vorschriften.
Die zugänglichen Bereiche der jeweiligen Brandabschnitte werden durch Brand- und Feuerschutztüren abgesichert. Sämtliche Türen und Verbindungsabschnitte müssen bei Ausbruch eines Brandes fortwährend verschlossen sein, um dem Feuer die Sauerstoffzufuhr abzuschneiden. Für Materialtransporte, Belüftungszwecke und sonstige Nutzungsmöglichkeiten kann es allerdings wichtig sein, dass die für eine bestimmte Dauer offen stehen müssen. Das Verkeilen oder ander weitig feste Arretieren ist allerdings von Gesetz her untersagt. Im Falle eines Brandes ist es oftmals nicht mehr möglich, dass eine Person eine Tür noch manuell bedient. Dafür gibt es Feststellanlagen, die die automatische Verriegelung von Türen garantieren.
Die Bauteile einer Feststellanlage
Feststellanlagen setzen sich aus vier Komponenten zusammen. Zu diesen gehören: Ein Rauchschalter bzw. Rauchmelder, ein Haftmagnet, eine Zentrale und ein Handauslöser. Der Haftmagnet der Feststellanlage wird über die Zentrale mit Strom versorgt. Damit wird die Tür offen gehalten. Im Brandfall erkennt der Rauchmelder,häufig auch als Rauchschalter bezeichnet, die Konzentration des Rauchs in der Umgebungsluft. Der Melder leitet den Impuls an die Zentrale der Feststellanlage weiter, die danach die Energiezufuhr des Haftmagneten unterbricht. Die Magnetkraft entfällt ebenfalls und die Tür schließt sich infolge ihrer mechanischen Selbstschließfunktion. Mit dem Handauslöser lässt sich die Tür weiterhin manuell bedienen. Türen mit eigener Arretierfunktion sind für die Abgrenzung von Brandabschnitten durch den Gesetzgeber untersagt worden.
Welche Zulassungen und Vorschriften für Feststellanlagen gibt es?
Alle Anbieter von Feststellanlagen brauchen für ihre Erzeugnisse eine bauaufsichtliche Zulassung (baZ). Diese wird vom Deutschen Institut für Bauordnung (DIBt) zuerkannt. Fünf Jahre beträgt die Gültigkeit; sie kann nach einer zusätzlichen Überprüfung durch die Institution verlängert werden. Eine spezielle DIN-Norm schreibt strenge Wartungsintervalle für die Wartung und Überprüfung von Feststellanlagen vor. Normalerweise muss alle drei Monate eine Überprüfung der Funktionen erfolgen. Die Wartung In einem Abstand von 12 Monaten muss die Anlage gewartet werden. Die Brandmelder werden alle fünf Jahre ausgetauscht oder nach den jeweils gültigen Produzentenvorgaben. Sämtliche Prüf- und Wartungsarbeiten dürfen nur von einem zertifizierten Fachmann vorgenommen werden.
Wir informieren Sie gerne über Feststellanlagen
Als spezialisierte Brandschutzfirma betreut unser Unternehmen Privat- und Gewerbekunden in Schleswig-Holstein und Hamburg. Wir führen Rauchmelder, Feuerlöscher und andere Brandschutzlösungen und auch die Wartung und Überprüfung von Feststellanlagen erledigen wir. Des Weiteren halten wir auch Brandschutzschulungen ab, damit Sie und Ihre Mitarbeiter im Feuerfall immer genau wissen, was zu tun ist. Gerne informieren wir Sie ganz individuell und fallbezogen.
Eine kleine Aufzählung unserer Leistungen:
• Instandsetzung von RWA Anlagen und Feststellanlagen
• Feuerlöscher
• Rauchwarnmelder, Brandmelder, Feuermelder
• Löschwassertechnik
• Brandschutzschulungen
• Technische Instandsetzung und Wartung von Löschgeräte