Feststellanlagen – alles, was Sie wissen müssen!
Bei ausreichender Zufuhr von Sauerstoff kann sich ein Feuer in größeren Gebäudekomplexen schnell ausbreiten. Menschen werden gefährdet und auch der Schaden an der Immobilie selbst wird größer, wenn zusätzliche Gebäudebereiche durch den Flammenfraß in Mitleidenschaft gezogen werden. Infolgedessen werden große Gebäude meist in klar abgegrenzte Brandabschnitte untergliedert. Der Grund hierfür ist, einen Brand keinen größeren Spielraum zu geben. Definiert und festgehalten ist dies in einer Reihe von Vorschriften und DIN-Normen.
Die betretbaren Verbindungen zwischen den einzelnen Brandabschnitten werden durch Brand- und Feuerschutztüren abgesichert. Sämtliche Türen und Verbindungsabschnitte müssen bei Ausbruch eines Brandes ausnahmslos geschlossen sein, um dem Brand die Sauerstoffzufuhr zu entziehen. Für die Belüftung, einen Materialtransport und sonstige Nutzungsmöglichkeiten kann es indes nötig sein, dass diese Türen über einen gewissen Zeitraum offen sein müssen. Das Arretieren oder anderweitig feste Verkeilen ist jedoch gesetzlich untersagt. Im Feuerfall ist es meist unmöglich, dass eine Person diese Tür noch manuell verschließt. Aus diesem Grund gibt es Feststellanlagen, die die automatische Verriegelung der Türen übernehmen.
Einige Informationen über die Feststellanlage
Feststellanlagen bestehen im Wesentlichen aus vier Komponenten. Zu diesen gehören: Ein Haftmagnet, ein Rauchmelder (Rauchschalter), eine Zentrale und ein Handauslöser. Der Haftmagnet der Feststellanlage bezieht über die Zentrale dauerhaft Strom. Auf diese Weise wird die Tür offen gehalten. Bei Ausbruch eines Feuers erkennt der Rauchmelder,häufig auch als Rauchschalter bezeichnet, die Rauchentwicklung. Er leitet den Impuls an die Zentrale der Feststellanlage weiter, die danach die Stromzufuhr des Haftmagneten abbricht. Die Magnetkraft fällt damit ebenfalls aus und die Tür schließt sich infolge ihrer mechanischen Selbstschließfunktion. Mit dem Handauslöser lässt sich die Tür weiterhin manuell bedienen. Türen mit Selbstarretierung sind für die Begrenzung von Brandabschnitten vom Gesetzgeber untersagt worden.
Was es bei Feststellanlagen zu beachten gilt
Alle Hersteller von Feststellanlagen brauchen für ihre Produkte eine bauaufsichtliche Zulassung (baZ). Sie wird vom Deutschen Institut für Bauordnung – kurz: DIBt – zuerkannt. Ausgestellt wird die Genehmigung für insgesamt fünf Jahre; sie kann nach einer weiteren Abnahme durch die Institution zeitlich verlängert werden. Die DIN 14677 schreibt verbindliche Intervalle für die Wartung und Überprüfung von Feststellanlagen vor. In aller Regel muss alle drei Monate eine Prüfung der Funktionen vorgenommen werden. Die Wartung In einem Abstand von 12 Monaten muss die Anlage gewartet werden. Die Brandmelder werden alle fünf Jahre ausgetauscht oder nach den jeweiligen Herstellervorschriften. Sämtliche Arbeiten dürfen nur von einer zertifizierten Fachkraft ausgeführt werden.
Wartung von Feststellanlagen für Firmenkunden aus Norddeutschland
Als spezialisierte Brandschutzfirma betreut unser Unternehmen Privat- und Geschäftskunden in Schleswig-Holstein und Hamburg. Bei uns erhalten Sie Rauchmelder, Feuerlöscher und andere Brandschutzlösungen und auch die Überprüfung und Wartung von Feststellanlagen erledigen wir. Außerdem führen wir auch Brandschutzschulungen durch, damit Sie und Ihre Mitarbeiter im Falle eines Feuers immer genau wissen, was gemacht werden muss. Gerne informieren wir Sie ganz individuell und fallbezogen.
Ein kleiner Überblick über unser Leistungsprogramm:
• Instandsetzung und Wartung von RWA Anlagen und Feststellanlagen
• Feuerlöscher
• Rauchwarnmelder, Feuermelder, Brandmelder
• Löschwassertechnik
• Brandschutzschulungen
• Technische Wartung und Instandsetzung vom Löschgerät