Feststellanlagen – eine Aufgabe für den Spezialisten
Bei auslangender Zufuhr von Sauerstoff können sich Brände in großen Gebäudekomplexen schnell ausbreiten. Mensch und Tier werden gefährdet und auch der materielle Schaden wird größer, wenn weitere Gebäudeteile durch den Flammenfraß in Mitleidenschaft gezogen werden. Deshalb werden größere Wohn- oder Geschäftsgebäude regelmäßig in eindeutig definierte Brandabschnitte aufgeteilt. Die Begründung dafür ist, einen Brandherd keinen größeren Spielraum zu geben. Definiert und festgehalten ist dieses Vorgehen in speziellen DIN-Normen und Vorschriften.
Die zugänglichen Verbindungen zwischen den einzelnen Brandabschnitten werden durch Feuerschutz-und Brandtüren gesichert. Sämtliche Verbindungsabschnitte und Türen müssen bei einem Brand fortwährend geschlossen sein, um dem Brand die Sauerstoffzufuhr zu entziehen. Für Materialtransporte, Belüftungszwecke und weitere Verwendungszwecke kann es allerdings erforderlich sein, dass diese Türen über einen gewissen Zeitraum offen sein müssen. Das Verkeilen oder ander weitig feste Arretieren ist jedoch von Gesetz her verboten. Im Feuerfall ist es zumeist unmöglich, dass eine Person diese Tür noch mit der Hand verschließt. Deshalb gibt es Feststellanlagen, die die automatische Verriegelung der Türen übernehmen.
Die Bauteile einer Feststellanlage
Feststellanlagen bestehen aus zumeist vier Bauteilen. Dies sind: Ein Rauchschalter bzw. Rauchmelder, ein Haftmagnet, ein Handauslöser sowie eine Zentrale. Der Magnet einer Feststellanlage bezieht über die Zentrale dauerhaft Strom. Auf diese Weise bleibt die Tür offen. Bei Feuerausbruch erkennt der Rauchmelder,häufig auch als Rauchschalter bezeichnet, die Rauchkonzentration. Der Melder leitet den Impuls an die Zentrale der Feststellanlage weiter, die dann die Energiezufuhr des Haftmagneten aussetzt. Die Magnetkraft stoppt ebenfalls und die Tür schließt sich aufgrund ihrer mechanischen Selbstschließfunktion. Durch den Handauslöser kann die Tür weiter manuell bedient werden. Türen mit Selbstarretierung sind für die Abgrenzung von Brandabschnitten gesetzlich verboten worden.
Welche Vorschriften bei Feststellanlagen zu beachten sind
Sämtliche Fabrikanten von Feststellanlagen benötigen für ihre Produkte eine bauaufsichtliche Genehmemigung (baZ). Diese Genehmigung wird vom Deutschen Institut für Bauordnung – kurz: DIBt – verfügt. Ausgestellt wird die Genehmigung für insgesamt fünf Jahre; sie kann nach einer weiteren Abnahme durch das Institut verlängert werden. Eine eigene DIN-Norm schreibt strenge Intervalle für die Wartung und Überprüfung von Feststellanlagen vor. Zumeist muss alle drei Monate eine Prüfung der Funktionen vorgenommen werden. Die Wartung In einem Abstand von 12 Monaten muss die Anlage gewartet werden. verfügt oder nach den jeweils gültigen Produzentenvorgaben. Sämtliche Arbeiten dürfen nur von einem qualifierten Fachmann ausgeführt werden.
Wir informieren Sie gerne über Feststellanlagen
Als erfahrene Fachfirma betreut unser Unternehmen Gewerbe- und Privatkunden in Schleswig-Holstein und Hamburg. Bei uns erhalten Sie Feuerlöscher, Rauchmelder und weitere Brandschutzlösungen und auch die Überprüfung und Wartung von Feststellanlagen übernehmen wir. Des Weiteren führen wir auch Brandschutzschulungen durch, damit Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Brandfall stets genau wissen, was gemacht werden muss. Gerne beraten wir Sie ausführlich.
Unser Angebot in der Kurzübersicht:
• Instandsetzung und Wartung von Feststellanlagen und RWA Anlagen
• Feuerlöscher
• Rauchwarnmelder, Feuermelder, Brandmelder
• Löschwassertechnik
• Brandschutzschulungen
• Technische Wartung vom Löschgerät