Feststellanlagen – Überprüfung und Wartung durch den Experten
Bei genügender Zufuhr von Sauerstoff kann sich ein Feuer in größeren Gebäuden schnell ausbreiten. Menschen geraten in Gefahr und auch der materielle Schaden erhöht sich, wenn weitere Gebäudebereiche durch das Feuer in Mitleidenschaft gezogen werden. Deswegen werden große Wohn- oder Geschäftsgebäude oft in eindeutig abgegrenzte Brandabschnitte untergliedert. Die Begründung hierfür ist, ein Feuer so weit einzugrenzen wie irgendwie möglich. Definiert und festgehalten ist dies in speziellen DIN-Normen und Vorschriften.
Die begehbaren Bereiche der jeweiligen Brandabschnitte werden durch Feuerschutz-und Brandtüren gesichert. Alle Verbindungsbereiche und Türen müssen bei Ausbruch eines Feuers fortwährend geschlossen sein, um den Flammen die Sauerstoffzufuhr zu entziehen. Für die Belüftung, einen Materialtransport und weitere Verwendungszwecke kann es allerdings erforderlich sein, dass diese Türen über einen gewissen Zeitraum offen stehen müssen. Das Arretieren oder anderweitig feste Verkeilen ist jedoch von Gesetz her verboten. Im Feuerfall ist es regelmäßig nicht mehr möglich, dass eine Person die Tür noch per Hand verschließt. Dafür gibt es Feststellanlagen, die das automatische Verschließen der Türen garantieren.
Was man unter einer Feststellanlage versteht
Feststellanlagen bestehen im Wesentlichen aus vier Komponenten. Dies sind: Ein Haftmagnet, ein Rauchmelder (Rauchschalter), ein Handauslöser sowie eine Zentrale. Der Magnet der Feststellanlage erhält von der Zentrale dauerhaft Strom. Auf diesem Weg bleibt die Tür offen. Bei Feuerausbruch erkennt der Rauchmelder – vielen auch als Rauchschalter bekannt – die Rauchkonzentration. Er leitet den Impuls an die Zentrale der Feststellanlage weiter, die dann die Stromzufuhr des Magneten unterbricht. Die Magnetkraft wird ebenfalls unterbrochen und die Tür schließt sich wegen ihrer mechanischen Selbstschließfunktion. Mit dem Handauslöser kann die Tür weiterhin manuell geöffnet und geschlossen werden. Türen mit Selbstarretierung sind für die Abgrenzung von Brandabschnitten durch den Gesetzgeber verboten worden.
Welche Zulassungen und Vorschriften für Feststellanlagen gibt es?
Alle Fabrikanten von Feststellanlagen brauchen für ihre Erzeugnisse eine bauaufsichtliche Genehmemigung (baZ). Diese Genehmigung wird vom Deutschen Institut für Bauordnung (DIBt) verfügt. Insgesamt fünf Jahre ist die Zusage gültig; sie kann nach einer nochmaligen Kontrolle durch das DIBt verlängert werden. Die DIN 14677 schreibt strenge Intervalle für die Überprüfung und Instandhaltung von Feststellanlagen vor. Üblicherweise muss in dreimonatigem eine Prüfung der Funktionen vorgenommen werden. Die Wartung Eine Wartung muss alle 12 Monate erfolgen. Nach fünf Jahren Betriebstätigkeit sind die Brandmelder auszutauschen oder nach den jeweiligen Vorgaben der Hersteller. Alle Arbeiten dürfen nur von Fachkraft mit entsprechender Qualifikation ausgeführt werden.
Feststellanlagen – verlässliche Technik für Ihre Sicherheit!
Als spezialisierte Brandschutzfirma betreut unser Unternehmen Gewerbe- und Privatkunden in Schleswig-Holstein und Hamburg. Sie erhalten bei uns Feuerlöscher, Rauchmelder und weitere Brandschutzlösungen und auch die Überprüfung und Wartung von Feststellanlagen erledigen wir. Ferner halten wir auch Brandschutzschulungen ab, damit Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Falle eines Feuers stets genau wissen, was wie man sich verhalten muss. Gerne werden wir für Sie tätig.
Ein kleiner Überblick unserer Leistungen in der Aufzählung:
• Instandsetzung von RWA Anlagen und Feststellanlagen
• Feuerlöscher
• Rauchwarnmelder, Feuermelder, Brandmelder
• Löschtechnik
• Brandschutzschulungen
• Technische Instandsetzung vom Löschgerät