Feststellanlagen – vertrauen Sie unserer Erfahrung
Bei auslangender Sauerstoffzufuhr können sich Flammen in großen Gebäuden rasch ausbreiten. Mensch und Tier werden gefährdet und auch der Schaden an der Bausubstanz erhöht sich, wenn weitere Gebäudebereiche durch die schnelle Ausbreitung des Brandes in Mitleidenschaft gezogen werden. Deshalb werden größere Wohnanlagen oder Geschäftsgebäude zumeist in eindeutig definierte Brandabschnitte gegliedert. Die Begründung hierfür ist, eine Feuersbrunst so wenig Spielraum wie möglich zu geben. Definiert und festgehalten ist dieses Vorgehen in einer Reihe von DIN-Normen und Vorschriften.
Die betretbaren Verbindungen der Brandabschnitte werden durch Feuerschutz-und Brandtüren gesichert. Sämtliche Verbindungen und Türen müssen bei Ausbruch eines Feuers fortwährend verschlossen sein, um dem Brand den Sauerstoff zu entziehen. Für Materialtransporte, Belüftungszwecke und weitere Nutzungsmöglichkeiten kann es indes erforderlich sein, dass die über einen gewissen Zeitraum offen stehen müssen. Das Arretieren und Verkeilen ist jedoch vom Gesetzgeber verboten. Im Feuerfall ist es regelmäßig nicht mehr möglich, dass eine Person eine Tür noch per Hand verschließt. Aus diesem Grund gibt es Feststellanlagen, die den automatischen Verschluss der Türen garantieren.
Was ist eigentlich eine Feststellanlage?
Feststellanlagen bestehen aus zumeist vier Bauteilen. Dies sind: Ein Haftmagnet, ein Rauchmelder (Rauchschalter), eine Zentrale und ein Handauslöser. Der Magnet der Feststellanlage erhält Strom über die Zentrale. Auf diese Weise wird die Tür offen gehalten. Bei Ausbruch eines Feuers erkennt der Rauchmelder – häufig auch Rauchschalter genannt – die Rauchentwicklung. Der Melder leitet den empfangenen Impuls an die Zentrale der Feststellanlage weiter, die danach die Stromzufuhr des Magneten unterbricht. Die Magnetkraft stoppt ebenfalls und die Tür schließt sich aufgrund ihrer mechanischen Selbstschließfunktion. Mit dem Handauslöser lässt sich die Tür weiterhin manuell öffnen und schließen. Türen mit eigener Arretierfunktion sind für die Abgrenzung von Brandabschnitten durch den Gesetzgeber untersagt worden.
Welche Vorschriften sind bei Feststellanlagen zu beachten
Alle Fabrikanten von Feststellanlagen benötigen für ihre Erzeugnisse eine Zulassung der Bauaufsicht (baZ). Diese Genehmigung wird vom Deutschen Institut für Bauordnung (DIBt) zuerkannt. Ausgestellt wird die Genehmigung für insgesamt fünf Jahre; sie kann nach einer erneuten Kontrolle durch das DIBt zeitlich verlängert werden. Die DIN 14677 schreibt klar definierte Intervalle für die Instandhaltung und Überprüfung von Feststellanlagen vor. Normalerweise muss in dreimonatigem eine Funktionsüberprüfung vorgenommen werden. Die Wartung Nach 12 Monaten Betrieb ist die Anlage zu warten. Die Brandmelder werden alle fünf Jahre ausgetauscht oder nach den jeweils gültigen Herstellervorschriften. Sämtliche Arbeiten dürfen nur von einer zertifizierten Fachkraft durchgeführt werden.
Eine Feststellanlage für jedes Gebäude
Als erfahrene Fachfirma betreut die Firma Stark Privat- und Geschäftskunden in Hamburg und Schleswig-Holstein. Bei uns erhalten Sie Feuerlöscher, Rauchmelder und weitere Brandschutzlösungen und auch die Wartung und Überprüfung von Feststellanlagen erledigen wir. Des Weiteren führen wir auch Brandschutzschulungen durch, damit Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Notfall stets wissen, was gemacht werden muss. Gerne werden wir für Sie tätig.
Eine kleine Aufzählung unserer Leistungen:
• Instandsetzung und Wartung von Feststellanlagen und RWA Anlagen
• Feuerlöscher
• Rauchwarnmelder, Feuermelder, Brandmelder
• Löschwassertechnik
• Brandschutzschulungen
• Technische Instandsetzung vom Löschgerät