Feststellanlagen – alles, was Sie wissen müssen!
Bei genügender Sauerstoffzufuhr kann sich ein Brand in großen Gebäudekomplexen rasch ausbreiten. Mensch und Tier sind in Gefahr und auch der Schaden an der Bausubstanz wird größer, wenn zusätzliche Gebäudeteile durch die schnelle Ausbreitung des Brandes in Mitleidenschaft gezogen werden. Deshalb werden größere Geschäftsgebäude oder Wohnanlagen zumeist in eindeutig abgegrenzte Brandabschnitte untergliedert. Der Grund dafür ist, einen Brandherd in möglichst engen Grenzen zu halten. Definiert und festgehalten ist dieses Vorgehen in speziellen Vorschriften und DIN-Normen.
Die begehbaren Verbindungen zwischen den einzelnen Brandabschnitten werden durch Feuerschutz-und Brandtüren gesichert. Alle Verbindungsabschnitte und Türen müssen bei Ausbruch eines Feuers ausnahmslos verschlossen sein, um dem Feuer die Sauerstoffzufuhr abzuschneiden. Für Belüftungszwecke, Materialtransporte und weitere Nutzungsmöglichkeiten kann es allerdings nötig sein, dass diese Türen für eine gewisse Zeit offen stehen müssen. Das Verkeilen und Arretieren ist jedoch gesetzlich untersagt. Im Brandfall ist es meist nicht mehr möglich, dass eine Person diese Tür noch manuell bedient. Dafür gibt es Feststellanlagen, die den automatischen Verschluss von Türen sicherstellen.
Die Bausteine einer Feststellanlage
Feststellanlagen unterteilen sich in vier wichtige Bauteile. Dies sind: ein Rauchmelder (Rauchschalter), ein Haftmagnet, eine Zentrale und ein Handauslöser. Der Haftmagnet der Feststellanlage wird über die Zentrale mit Strom versorgt. Damit wird die Tür offen gehalten. Bei Feuerausbruch erkennt der Rauchmelder, auch oft Rauchschalter genannt, die Konzentration des Rauchs in der Umgebungsluft. Er leitet den Impuls an die Zentrale der Feststellanlage weiter, die dann die Energiezufuhr des Magneten aussetzt. Die Magnetkraft fällt damit ebenfalls aus und die Tür schließt sich infolge ihrer mechanischen Selbstschließfunktion. Mit dem Handauslöser lässt sich die Tür weiterhin manuell öffnen und schließen. Türen mit Selbstarretierung sind für die Begrenzung von Brandabschnitten durch den Gesetzgeber untersagt worden.
Welche Vorschriften bei Feststellanlagen zu beachten sind
Sämtliche Fabrikanten von Feststellanlagen benötigen für ihre Produkte eine bauaufsichtliche Zulassung (baZ). Sie wird vom DIBt – Deutsches Institut für Bauordnung gegeben. Die Gültigkeit beträgt fünf Jahre; sie kann nach einer erneuten Überprüfung durch das DIBt verlängert werden. Die DIN 14677 schreibt strenge Wartungsintervalle für die Prüfung und Wartung von Feststellanlagen vor. In aller Regel muss in dreimonatigem eine Funktionsprüfung vorgenommen werden. Die Wartung Alle 12 Monate muss die Anlage gewartet werden. Die Brandmelder werden alle fünf Jahre ausgetauscht oder nach den jeweiligen Produzentenvorgaben. Sämtliche Prüf- und Wartungsarbeiten dürfen nur von Fachkraft mit zertifizierter Qualifikation vorgenommen werden.
Wir informieren Sie gerne über Feststellanlagen
Als spezialisierte Fachfirma betreut unser Unternehmen Geschäfts- und Privatkunden in Schleswig-Holstein und Hamburg. Wir führen Feuerlöscher, Rauchmelder und weitere Brandschutzlösungen und auch die Überprüfung und Wartung von Feststellanlagen übernehmen wir. Darüber hinaus führen wir auch Brandschutzschulungen durch, damit Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Falle eines Feuers stets genau wissen, was zu tun ist. Gerne informieren wir Sie über Ihre indivuellen Möglichkeiten, wie Sie einen optimalen Brandschutz realisieren.
Ein kleiner Überblick über unser Leistungsprogramm:
• Instandsetzung von RWA Anlagen und Feststellanlagen
• Feuerlöscher
• Rauchwarnmelder, Brandmelder, Feuermelder
• Löschwassertechnik
• Brandschutzschulungen
• Technische Instandsetzung von Löschgeräte