Feststellanlagen – vertrauen Sie unserer Erfahrung
Bei ausreichend Zufuhr von Sauerstoff kann sich ein Feuer in größeren Gebäuden schnell ausbreiten. Menschen sind in Gefahr und auch der materielle Schaden erhöht sich, wenn zusätzliche Gebäudeteile durch den Flammenfraß in Mitleidenschaft gezogen werden. Deshalb werden größere Immobilien regelmäßig in eindeutig definierte Brandabschnitte unterteilt. Die Begründung hierfür ist, ein Feuer in möglichst engen Grenzen zu halten. Festgehalten und definiert ist dies in speziellen Vorschriften und DIN-Normen.
Die zugänglichen Verbindungen der Brandabschnitte werden durch Feuerschutz-und Brandtüren abgesichert. Alle Türen und Verbindungen müssen bei einem Brand fortwährend geschlossen sein, um den Flammen die Sauerstoffzufuhr zu entziehen. Für Materialtransporte, Belüftungszwecke und sonstige Nutzungszwecke kann es jedoch wichtig sein, dass die über einen gewissen Zeitraum offen sein müssen. Das Verkeilen und Arretieren ist jedoch vom Gesetzgeber untersagt. Im Falle eines Brandes ist es oft nicht mehr möglich, dass eine Person eine Tür noch von Hand verschließt. Aus diesem Grund gibt es Feststellanlagen, die das automatische Verschließen von Türen garantieren.
Die Bauteile einer Feststellanlage
Feststellanlagen bestehen im Wesentlichen aus vier Komponenten. Dies sind: Ein Haftmagnet, ein Rauchmelder bzw. Rauchschalter, eine Zentrale und ein Handauslöser. Der Magnet der Feststellanlage bezieht über die Zentrale dauerhaft Strom. Auf diesem Weg wird die Tür offen gehalten. Im Brandfall erkennt der Rauchmelder,häufig auch als Rauchschalter bezeichnet, die Rauchkonzentration. Der Melder leitet den empfangenen Impuls an die Zentrale der Feststellanlage weiter, die dann wiederum die Stromzufuhr des Haftmagneten aussetzt. Die Magnetkraft wird ebenfalls unterbrochen und die Tür schließt sich infolge ihrer mechanischen Selbstschließfunktion. Durch den Handauslöser kann die Tür weiter manuell bedient werden. Türen mit Selbstarretierung sind für die Begrenzung von Brandabschnitten vom Gesetzgeber verboten worden.
Was es bei Feststellanlagen zu beachten gilt
Alle Fabrikanten von Feststellanlagen brauchen für ihre Erzeugnisse eine Zulassung der Bauaufsicht (baZ). Diese wird vom Deutschen Institut für Bauordnung (DIBt) zuerkannt. Die Genehmigung wird für insgesamt fünf Jahre erteilt; sie kann nach einer weiteren Abnahme durch das DIBt zeitlich verlängert werden. Eine spezielle DIN-Norm schreibt klar definierte Intervalle für die Wartung und Überprüfung von Feststellanlagen vor. Üblicherweise muss in vierteljährigem Abstand eine Funktionsüberprüfung vorgenommen werden. Die Wartung Alle 12 Monate muss die Anlage gewartet werden. Die Brandmelder werden alle fünf Jahre ausgetauscht oder nach den jeweils gültigen Herstellervorschriften. Alle Wartungs- und Prüfarbeiten dürfen nur von einem qualifierten Fachmann durchgeführt werden.
Feststellanlagen: Wartung durch die Brandschutzprofis von Stark Feuerschutz
Als spezialisierte Fachfirma betreut unser Unternehmen Privat- und Gewerbekunden in Hamburg und Schleswig-Holstein. Sie erhalten bei uns Feuerlöscher, Rauchmelder und weitere Brandschutzlösungen und auch die Überprüfung und Wartung von Feststellanlagen übernehmen wir. Des Weiteren führen wir auch Brandschutzschulungen durch, damit Sie und Ihre Mitarbeiter im Brandfall immer genau wissen, was gemacht werden muss. Gerne beraten wir Sie ausführlich.
Eine kleine Aufzählung unserer Leistungen:
• Wartung von Feststellanlagen und RWA Anlagen
• Feuerlöscher
• Rauchwarnmelder, Feuermelder, Brandmelder
• Löschwassertechnik
• Brandschutzschulungen
• Technische Wartung von Löschgeräte