Feststellanlagen – für Ihre Sicherheit!
Bei genügender Sauerstoffzufuhr können sich Flammen in großen Gebäudekomplexen schnell ausbreiten. Menschen geraten in Gefahr und auch der materielle Schaden wird größer, wenn zusätzliche Gebäudeteile durch den Flammenfraß in Mitleidenschaft gezogen werden. Aus diesem Grunde werden große Wohn- oder Geschäftsgebäude zumeist in klar ausgewiesene Brandabschnitte aufgeteilt. Die Begründung dafür ist, eine Feuersbrunst so wenig Spielraum wie möglich zu geben. Festgehalten und definiert ist dieses Vorgehen in speziellen DIN-Normen und Vorschriften.
Die begehbaren Bereiche der jeweiligen Brandabschnitte werden durch Brand- und Feuerschutztüren gesichert. Alle Verbindungsabschnitte und Türen müssen im Brandfall dauerhaft geschlossen sein, um den Flammen den Sauerstoff zu entziehen. Für Materialtransporte, Belüftungszwecke und sonstige Nutzungen kann es indes notwendig sein, dass die für eine gewisse Zeit offen sein müssen. Das Arretieren oder anderweitig feste Verkeilen ist jedoch vom Gesetzgeber verboten. Im Brandfall ist es oftmals unmöglich, dass eine Person diese Tür noch manuell bedient. Aus diesem Grund gibt es Feststellanlagen, die das automatische Verschließen von Türen garantieren.
Was ist eigentlich eine Feststellanlage?
Feststellanlagen bestehen im Wesentlichen aus vier Komponenten. Zu diesen gehören: Ein Haftmagnet, ein Rauchmelder bzw. Rauchschalter, eine Zentrale und ein Handauslöser. Der Magnet einer Feststellanlage erhält von der Zentrale dauerhaft Strom. Damit wird die Tür offen gehalten. Bei einem Brandausbruch erkennt der Rauchmelder,häufig auch als Rauchschalter bezeichnet, die Konzentration des Rauchs in der Umgebungsluft. Der Melder leitet den Impuls an die Zentrale der Feststellanlage weiter, die dann die Energiezufuhr des Haftmagneten unterbricht. Die Magnetkraft entfällt ebenfalls und die Tür schließt sich infolge ihrer mechanischen Selbstschließfunktion. Mit dem Handauslöser lässt sich die Tür weiterhin manuell bedienen. Türen mit Selbstarretierung sind für die Begrenzung von Brandabschnitten gesetzlich untersagt worden.
Welche Zulassungen und Vorschriften für Feststellanlagen gibt es?
Sämtliche Anbieter von Feststellanlagen brauchen für ihre Erzeugnisse eine bauaufsichtliche Genehmemigung (baZ). Diese Zulassung wird vom Deutschen Institut für Bauordnung – kurz: DIBt – verfügt. Ausgestellt wird die Genehmigung für insgesamt fünf Jahre; sie kann nach einer nochmaligen Prüfung durch das DIBt verlängert werden. Die DIN 14677 schreibt klar definierte Intervalle für die Wartung und Überprüfung von Feststellanlagen vor. Normalerweise muss alle drei Monate eine Überprüfung der Funktionen erfolgen. Die Wartung Alle 12 Monate muss die Anlage gewartet werden. Nach fünf Jahren erfolgt ein Austausch der Brandmelder oder nach den jeweiligen Herstellervorschriften. Sämtliche Prüf- und Wartungsarbeiten dürfen nur von Fachkraft mit entsprechender Qualifikation ausgeführt werden.
Wartung von Feststellanlagen für Firmenkunden aus Norddeutschland
Als spezialisierte Brandschutzfirma betreut Stark Feuerschutz Privat- und Gewerbekunden in Hamburg und Schleswig-Holstein. Sie erhalten bei uns Feuerlöscher, Rauchmelder und weitere Brandschutzlösungen und auch die Überprüfung und Wartung von Feststellanlagen übernehmen wir. Darüber hinaus halten wir auch Brandschutzschulungen ab, damit Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Falle eines Brandes immer genau wissen, was gemacht werden muss. Gerne werden wir für Sie tätig.
Ein kleiner Überblick über unser Leistungsprogramm:
• Instandsetzung und Wartung von RWA Anlagen und Feststellanlagen
• Feuerlöscher
• Rauchwarnmelder, Feuermelder, Brandmelder
• Löschtechnik
• Brandschutzschulungen
• Technische Instandsetzung von Löschgeräte